Ich zitiere mal aus den DFL Anforderungen:
Anhang VI: Regelwerk für Stadien und Sicherheit
Anforderungen an Fußballstadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht
Artikel 31
(9) Abschrankungen, wie Umwehrungen, Geländer, Wellenbrecher, Zäune, Absperrgitter oder Glaswände in den für Zuschauer zugänglichen Bereichen müssen so bemessen sein, dass sie dem Druck einer Personengruppe standhalten.
(10) Die Zuschauerplätze müssen vom Innenbereich durch mindestens 2,20 m hohe Abschrankungen abgetrennt sein. In diesen Abschrankungen sind den Stufengängen zugeordnete, mindestens 1,80 m breite Rettungstore anzuordnen, die sich im Gefahrenfall leicht zum Innenbereich hin öffnen lassen. Die Rettungstore dürfen nur vom Innenbereich oder von zentralen Stellen aus zu öffnen sein und müssen in geöffnetem Zustand durch selbsteinrastende Feststeller gesichert werden.
Artikel 38 Spielfeldumfriedung
(1) Der Innenraum ist durch eine mindestens 2,20 m hohe Umfriedung (Metallkonstruktion, Sicherheits-Verbundglas etc.) oder einen schwer überwindbaren Graben oder durch eine Kombination von Zaun und Graben oder durch die Anhebung der ersten Zuschauerreihe von mindestens 2 m über Spielfeldniveau von den Zuschauerbereichen abzugrenzen. In den Abschrankungen auf Spielfeldniveau sind den Stufengängen zugeordnete, mindestens 1,80 m breite Rettungstore anzuordnen, die sich im Gefahrenfall leicht zum Innenbereich hin öffnen lassen. Die Rettungstore dürfen nur vom Innenbereich oder von zentralen Stellen aus zu öffnen sein und müssen in geöffnetem Zustand durch selbsteinrastende Feststeller gesichert werden.
(2) Mit dem vom Club nachzuweisenden vorherigen Einverständnis des Stadioneigentümers und der örtlichen Sicherheitsorgane kann die Innenraumsicherung vor Sitzplatz-bereichen auch durch andere geeignete Maßnahmen gewährleistet werden (vgl. Abschrankungen Art 31).
Habe jetzt leider keine Ahnung, ob wir schon am Mindestmaß von 2,20m dran sind oder drüber? Würde aber behaupten, wir sind schon an der Unterkante, wenn ich mir das Stadion vergegenwärtige, oder?
Ausnahme wäre ggf. möglich die untersten Reihen als Sitzplätze zu gestalten, siehe Artikel 38, Absatz 2. Aber wer will das wirklich?
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