Schwarzhändler sind Schweine !

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  • Warum werden nun die Leute, welche sich eine überteuerte Karte kaufen, gleich als Idioten eingestuft.

    Die Frage ist doch: Was ist es mir wert ?

    Meine Frage wäre hier eher, woher haben die VK's die Karten, wenn diese fast ausschließlich an Unioner gingen.

    Wenn schon, dann muss man da ansetzen.

    Und ob ich nun 16 €, 60 €, 600 € bezahle, hängt von meiner finanziellen Situation ab und halt s.o. meine erste Frage.

    Für mich gibt es hier auf keiner Seite Idioten. :/

  • Warum werden nun die Leute, welche sich eine überteuerte Karte kaufen, gleich als Idioten eingestuft.

    Ließ dir die deinem vorangehenden Beiträge aufmerksam durch. Da wird mehrfach erklärt, warum Käufer und Verkäufer bei überteuerten Preisen nur Verachtung verdienen.

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  • Meine Frage wäre hier eher, woher haben die VK's die Karten, wenn diese fast ausschließlich an Unioner gingen.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Unioner und Unionmitglied. Nicht jedes Unionmitglied ist wirklich Unioner. Musste ich auch erst lernen.

  • Rayblue

    Gibt auch Sponsorenkarten...

    Sind diese eigentlich als solche gekennzeichnet?

    und wieviel insgesamt bekommen sponsoren denn bei einem spiel?


    denke mir auch, dass einige auf diesem weg kohle machen (nich der sponsor, aber die, denen er diese gibt) und da wird es für union schwierig, die sponsoren "disziplinieren" zu wollen...


    wird aber auch einige "neumitglieder" geben, für die sich das rechnet, auch in der nä saison, dann besonders in liga 1, aber auch noch in liga 2, sach ick mal...

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  • 2.9 Nutzung und Weitergabe

    2.9.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen, zur Durchsetzung von Zutrittsverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Zuschauer mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse von Union und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

    2.9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein Union überlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,


    a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht von Union autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.

    b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

    c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Veranstaltungstag oder über mehrere Veranstaltungstage verteilt, weiterzugeben,

    d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

    e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Union kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

    f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

    g) durch Union ausgehändigte Tickets nachträglich in jeglicher Form zu verändern


    2.9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist Union berechtigt,

    a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

    b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

    c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,

    d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und /oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen.

    e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte , z.B. die mit einer Mitgliedschaft bei Union bzw. in offiziellen Fanclubs von Union verbundenen Vorzugsrechte nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei Union zu kündigen, und/oder

    f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

    2.12 Vertragsstrafe

    2.12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.8 dieser ATGB, ist Union ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

    2.12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

    2.13 Auszahlung von Mehrerlösen

    2.13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

    2.13.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).


    :grumble



    Von dem ganzen Paragraphen mal abgesehen, gebe ich ein Ticket (zum fairen EK-Preis) an Unioner weiter

    sollte ich nicht zu einem Spiel können und versuche das nicht mit Gewinn weiter zu verkaufen!


    Das ist in meinen Augen so, als wenn eine Unioner einen anderen Unioner beklaut!


    Gerade wenn man das Ticket mit den Vorwand gekauft hat es mit Gewinn weiter zu verkaufen!

    Wer sowas macht ist in meinen Augen ein Arschloch und das ist noch nett ausgedrückt, PUNKT! :cursing:

  • Wenn wir so anfangen haben wir verloren- es wird kein keine Karte überteuert ver- oder gekauft, so einfach ist das.

  • Meine Frage wäre hier eher, woher haben die VK's die Karten, wenn diese fast ausschließlich an Unioner gingen.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Unioner und Unionmitglied. Nicht jedes Unionmitglied ist wirklich Unioner. Musste ich auch erst lernen.

    Die Umkehrung gilt aber aus den unterschiedlichsten Gründen eben auch!

    Weiß ich aus ganz persönlicher Umgebung, da hat Wolle seinerzeit am Stadion mitgebaut, ist aber bis heute noch immer nicht Bewohner einer eigenen Wohnung, lebt nunmehr bei UGMG in Rahnsdorf im Wohnheim, auch ich konnte ihm nicht helfen, so gerne ich es getan hätte... :(

    „Du kannst jeden belügen, aber nicht die Fans.

    Es war mir eine Ehre, danke für die Anerkennung.“


    Damir Kreilach

    Geht nicht, gibt´s nicht!

  • Da kann mal sehen wie nötig eine Stadionvergrößerung ist

    Ich glaube, ich bin jetzt in dem Alter, in dem ich Leute von Anfang an Doof finden darf. Hab ja nicht ewig Zeit.

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