... um das noch mal fein säuberlich zu trennen:
--> der Verkauf des Stadion-Namens ist per Mehrheitbeschluss (ob nun größer 50 oder 75% weiss ich aktuell nicht) möglich
--> so etwas wie eine (gesetzliche) Nachschusspflicht gibt es bei einer AG nicht ... wenn dann können dergleichene Massnahmen nach 180AktG nur durch einen Beschluss ALLER betroffenen Aktionäre herbeigeführt werden ...
... das sind also zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe ..
unvEU