wohin geht es mit dem profifußball?

  • Wird spannend. Was siegt, Gier oder Vernunft ?

    Sportschau

    Ach, ist doch alles halb so schlimm. Das muss man nur richtig verkaufen:


    Die Tennisbälle waren spontane Sachspenden (werden bei Union ja schon zur Torwart-Training genutzt), die Schoko-Taler fallen unter Bewirtung der Spieler (wie bei Asano ;) ) und die ferngesteuerten Autos waren in Wirklichkeit eine Halbzeit-Show (wegen internationaler Vermarktung der BL). ^^

  • Watzke: Die durchschnittlichen Fans hätten kein Problem mit einem Investor gehabt
    Nach massiven Protesten wurden die Investorenpläne der DFL ad acta gelegt. Nun äußerte sich Hans-Joachim Watzke dazu - und betonte, dass das Aus vor allem für…
    www.kicker.de


    nun wissen wir, wie es war...

    tut mir Leid, ihr "durchschnittlichen" Fans, dass ich die Bundesliga nicht wettbewerbsfähig machen wollte, und dass ich zu doof bin, zwischen einer Werbebande und einem Finanzinvestor zu unterscheiden, und ich eigentlich nur ein Problem mit dem Wort habe... und es nur 500-800 Idioten waren, die euch euer schönes Wachstum, äh wettbewerbsfähige Bundesliga versaut habe, und ich noch nicht mal dazu gehöre... ich bin so fehlgeleitet...


    omg, was stimmt mit dem nicht?

  • Der durchschnittliche Fan interessiert sich auch einfach nicht dafür. Insofern hätte er auch kein Problem gehabt, hat er schon recht.

    Die Leute, die sich dafür interessieren waren allesamt dagegen, das blendet Watzke gekonnt aus. ;)

    noch 16 Punkte bis zum FC Sankt Pauli von 1910


    Der 1. FC Union ist der erfolgreichste Verein mit 5 oder weniger Bundesligajahren.

  • der kicker korrigiert :

    Hinweis: In einer früheren Version des Textes war fälschlicherweise von einem DFL- statt BVB-Büro und von "durchschnittlichen" statt "nicht-aktiven" Fans die Rede. Wir bitten die Fehler zu entschuldigen.


    ick entschuldije jarnüscht ! immer schön pc , immer schön uff linie ! wie überall in den medien

  • Reklame:
  • 50+1: Eine Liga zwischen den Stühlen
    Dass die Krise der DFL mit dem Nein zum Investoren-Deal nicht ausgestanden sein wird, war erwartbar. Die jüngsten Andeutungen von Martin Kind lassen den…
    www.kicker.de


    und das nächste...


    meine Frage, wieso entscheidet die DFL über die Ausgestaltung von 50+1 und nicht der DFB?

    also 50+1 betrifft doch den gesamtdeutschen Fußball und nicht nur die erst- und zweitligisten...

  • In Dänemark sind sie mit Investoren auch nicht so glücklich. Zumindestens wenn es deutsche YouTuber sind, die auf dicke Hose machen. ^^


    Gar nicht so krass, Leute!
    Wie Aalborg-Fans auf den Einstieg eines Influencer-Trios reagieren
    11freunde.de


    Hätte man nach den Protesten in den Stadien hierzulande eigentlich ahnen können.


    Btw. Die dänische aktive Szene hat wohl gut mit bekommen, was hier ablief und findet es gut. :)

  • Der durchschnittliche Fan interessiert sich auch einfach nicht dafür. Insofern hätte er auch kein Problem gehabt, hat er schon recht.

    Im ersten Moment nicht.

    Bis die Folgen eintreten.

    Die Frage ist eher wie Watzke den durchschnittlichen Fan beschreiben würde - auch wenn der Artikel mittlerweile "verbessert" wurde.

    Ich denke er hat da andere Vorstellungen als das was die Meisten von uns als Durchschnittsfan sehen würden. Viele würden eher den Begriff Konsument benutzen für die Zielgruppe die Watzke meinte. Sowas wie in Leipzig rum hüpft dürfte genau das sein was er sich darunter vorstellt: bisschen Familienausflug zum Samstag Nachmittag. Sitzend "erfolgreichen" Fußball konsumieren, bisschen klatschen und jubeln wenn ein Tor fällt und danach zufrieden nach Hause, bloß nicht hinterfragen wie das Konstrukt da funktioniert oder wodurch es möglich ist da "guten" Fußball zu sehen...

  • Man muss aber auch etwas Verständnis für Herrn Watzke haben, denn es ist gar nicht so leicht die alte Anhängerklientel zu vertreiben um die Gutbetuchten um ihr Geld zu bringen.

    Und das ist ja nicht alles; der Plebs der dann draußen bleibt, soll ja seine Restkohle noch in die Flimmerkiste investieren.

    Ein Riesenspagat....und dabei immer lächeln ;o).

  • Reklame:
  • Im ersten Moment nicht.

    Bis die Folgen eintreten.

    Die Frage ist eher wie Watzke den durchschnittlichen Fan beschreiben würde - auch wenn der Artikel mittlerweile "verbessert" wurde.

    Ich denke er hat da andere Vorstellungen als das was die Meisten von uns als Durchschnittsfan sehen würden. Viele würden eher den Begriff Konsument benutzen für die Zielgruppe die Watzke meinte. Sowas wie in Leipzig rum hüpft dürfte genau das sein was er sich darunter vorstellt: bisschen Familienausflug zum Samstag Nachmittag. Sitzend "erfolgreichen" Fußball konsumieren, bisschen klatschen und jubeln wenn ein Tor fällt und danach zufrieden nach Hause, bloß nicht hinterfragen wie das Konstrukt da funktioniert oder wodurch es möglich ist da "guten" Fußball zu sehen...

    man nimmt sich die nfl deutlich als vorbild...

    geschlossenes ligasystem (superleague, championsleague), fernsehvermarktung als haupteinnahmequelle, und monitoreinspielungen wann man bitte schön jubeln soll...


    aber auf keinen fall selbstdenkende Fans, die würden sich vlt verarscht fühlen

  • mir ist da vor längerer zeit mal was aufjefallen , weiß nicht ob dies noch wer bemerkte ! es war etwas befremdlich (würde ick mal sagen) als dirk und auch christian (unabhängig von einander) im bezug auf unseren verein von der organisation sprachen . wie franchise in den usa oder was meinten die beiden ? ick weeß dit nich.

  • Bundesgerichtshof lässt Revision zu: Streit um Wirksamkeit der Abberufung von Martin Kind geht weiter - Faszination Fankurve
    Der für das Gesellschaftsrecht zuständige zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Hannover 96 Management GmbH, also des Hannoverschen…
    www.faszination-fankurve.de


    Gerichtsdeutsch ist irgendwie schön :)

    Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:

    Bundesgerichtshof lässt Revision der Hannover 96 Management GmbH zu

    Beschluss vom 27. Februar 2024 - II ZR 71/23


    Der u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Hannover 96 Management GmbH gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 4. April 2023 zugelassen. Der Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wird damit fortgesetzt.


    Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:


    Alleingesellschafter der beklagten Hannover 96 Management GmbH ist der Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.. Der Kläger Martin Kind ist im Handelsregister als Geschäftsführer der Beklagten eingetragen. Die Beklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, die die am Spielbetrieb der 2. Fußballbundesliga teilnehmende Fußballmannschaft Hannover 96 unterhält. Kommanditaktionärin der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG. Nach der Satzung der Beklagten ist ihr Aufsichtsrat für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer zuständig. In einem sogenannten Hannover-96-Vertrag zwischen dem Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V., der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG ist vorgesehen, dass der Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V. die Satzung der Beklagten nicht ohne vorherige Zustimmung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG ändert, ergänzt oder ersetzt.


    Im Juli 2022 fassten Vertreter des Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V. in einer Gesellschafterversammlung der Beklagten den Beschluss, den Kläger "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Wege eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses als Geschäftsführer" der Beklagten abzuberufen.


    Mit seiner gegen die Beklagte gerichteten Klage verlangt der Kläger die Feststellung, dass dieser Beschluss über seine Abberufung nichtig ist. Das Landgericht Hannover hat der Klage stattgegeben und die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Celle zurückgewiesen. Der Beschluss sei entsprechend § 241 Nr. 3 AktG nichtig, weil er mit dem Wesen der GmbH nicht vereinbar sei. Er sei nicht vom Aufsichtsrat der Beklagten und damit kompetenzwidrig gefasst worden, was unter den besonderen Umständen des Streitfalls die Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge habe. Die Kompetenzüberschreitung erschöpfe sich nicht in dem Verstoß gegen die Satzung der Beklagten. Vielmehr trete auch ein Verstoß gegen den Hannover-96-Vertrag hinzu. Überdies sei der Abberufungsbeschluss sittenwidrig und damit analog § 241 Nr. 4 AktG nichtig. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.


    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:


    Die von der Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte Erfolg, weswegen das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt wird. Die Beklagte hat nun Gelegenheit, ihre Revision innerhalb von zwei Monaten zu begründen. Im Anschluss wird gegebenenfalls ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof bestimmt werden.

  • Reklame:
  • Reklame: