Wurde heute als Radfahrer kurz nach dem FEZ von einem Hellgrünem Auto abgedrängt....flog über dem Bordstein ins Gebüsch....Polizei Arzt(für mich) alles ok ...nun behauptet die Fahrerin ich wäre schuld......weil ich nicht den Radweg benutzte...schön wenn es nen Zeugen gibt.....
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Hej svensne ! Erstmal Gute Besserung.
Hatte in den letzten 6 Wochen ebensolche Begegnungen. Der von dir beschriebene Unfallort weist m.E. keine explizite Nutzungspflicht von Radwegen vor. Insbesondere da der "Radweg" schon kurz naxh der AF zwischen Fußweg, Strasse und Nirwana wechselt. Ein paar 100 m weiter hört dann der Radweg ohnehin aprupt auf. 40 cm Kante und dahinter Baustelle. Ist mir nach n Montagabendspiel fast zum Verhängnis geworden
Vielleicht fragst du nal beim ADFC nach. Beste Grüße und das du bald wieder in die Pedalen trittst. -
Ein paar 100 m weiter hört dann der Radweg ohnehin aprupt auf. 40 cm Kante und dahinter Baustelle.
Genau !!! freute mich auch erst über den schönen neuen Radwag....uff eenmal stehste im Kies...deshalb fuhr ich ja auf der Straße...und glaubt mir ich fahr wirklich viel lieber auf dem Radweg !!! Da icke fette Reifen hab auch keen Problem wenn die Qualität des Radwegs nicht so gut ist(Ick weeß wenn man nen Rennrad fährt) gehen manche Radwege in Berlin garnicht !...ick lass mich mal nachher dort hinfahren und Fotografiere die Radwegsituation...
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Gute Besserung !
Eisern -
Wende die Mal an Lopez den ollen Terroristen, äh meinte natürlich Pedalisten. Der kennt bestimmt alle Paragraphen die sich ums Zweirad drehen, aus dem Kopf. Ansonsten gute Besserung.
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...na ick hab es jetzt doch erstmal am besten gefunden meen Anwalt anzurufen der mich grad zurück rief....läuft alles seinen Gang Eisern
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immer dabei bedenken-(war gerade ne nachricht auf Inforadio) 85 % der Deutschen wissen nicht das man einen Fahradweg nur benutzen mus wenn er durch das Blaue Schild mit dem weisen Fahrrad gekenzeichnet ist!!! alle anderen Schilder(Fussgänger/Fahrad) Kennzeichnungen u.ä, sind nicht verpflichtend! das wissen noch nicht einmal alle Polizisten!!!
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immer dabei bedenken-(war gerade ne nachricht auf Inforadio) 85 % der Deutschen wissen nicht das man einen Fahradweg nur benutzen mus wenn er durch das Blaue Schild mit dem weisen Fahrrad gekenzeichnet ist!!! alle anderen Schilder(Fussgänger/Fahrad) Kennzeichnungen u.ä, sind nicht verpflichtend! das wissen noch nicht einmal alle Polizisten!!!
Das...
...ist richtig. Im Umkehrschluss muss der Radfahrer jedoch, WENN es dieses Schild gibt, den Radweg auch (nahezu) unbedingt benutzen. Vielleicht auch nochmal als Hinweis an svensne, zur besseren Selbstreflektion seiner verkehrsrechtlichen Situation... Ich kann zur Ausschilderung an besagter Stelle nichts sagen.
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Zitat
Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.
So eindeutig ist das nun auch nicht, gerade mit der Baustellensituation.
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So eindeutig ist das nun auch nicht, gerade mit der Baustellensituation.
Deshalb...
...steht in meinem Text das Wort "nahezu".
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alle anderen Schilder(Fussgänger/Fahrad) Kennzeichnungen u.ä, sind nicht verpflichtend!
Ich hoffe, Du meinst damit nicht das BLAUE Schild Fussgänger/Fahrrad, denn das ist sehr wohl verpflichtend...