Noch weiter unten... - die Regionalligen...

  • Falsch!Cottbuss hat in erster Instanz ein wesentlich höheres Urteil schlucken müssen. Dieses wurde durch den erfolgreichen Einspruch nach unten revidiert. Dies wiederum war bei B03 nicht der Fall,weil der Einspruch als ungültig abgelehnt wurde.

    Im übrigen wurden beide Vereine hauptsächlich wegen abbrennnen von Pyrotechnik bestraft.


    Und das Rechtsempfinden von Personen außerhalb der zuständigen Sportgerichtsbarkeit spielt da eher keine Rolle.

  • Dass bei Cottbus nach deren Einspruch die Strafe reduziert wurde, ist ja schön und gut! Dass aber damit der Verursacher der massiven Ausschreitungen und rechtsextremer Sprechchöre geringere Strafe erhält, als die nur lauwarm reagierenden Babelsberger, ist - wie schon Sonny richtig bemerkte - ein absolutes Unding! Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Fussballverband diese Diskrepanz erkennt und entsprechend korrigiert!! Das geht auch ohne einen Babelsberger Einspruch! Nicht aber bei diesem NOFV!! Der ist eine Schande für den Regionalligafussball!

  • Dass bei Cottbus nach deren Einspruch die Strafe reduziert wurde, ist ja schön und gut! Dass aber damit der Verursacher der massiven Ausschreitungen und rechtsextremer Sprechchöre geringere Strafe erhält, als die nur lauwarm reagierenden Babelsberger, ist - wie schon Sonny richtig bemerkte - ein absolutes Unding! Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Fussballverband diese Diskrepanz erkennt und entsprechend korrigiert!! Das geht auch ohne einen Babelsberger Einspruch! Nicht aber bei diesem NOFV!! Der ist eine Schande für den Regionalligafussball!

    Du lässt Dich bei der Beurteilung von deinem persönlichem Empfinden leiten. Das ist Dein gutes Recht, dient aber nicht der Objektivität.

    Die verbalen Ausfälle waren so weit ich weiß,nicht Gegenstand der Verhandlung.

  • Dass bei Cottbus nach deren Einspruch die Strafe reduziert wurde, ist ja schön und gut! Dass aber damit der Verursacher der massiven Ausschreitungen und rechtsextremer Sprechchöre geringere Strafe erhält, als die nur lauwarm reagierenden Babelsberger, ist - wie schon Sonny richtig bemerkte - ein absolutes Unding! Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Fussballverband diese Diskrepanz erkennt und entsprechend korrigiert!! Das geht auch ohne einen Babelsberger Einspruch! Nicht aber bei diesem NOFV!! Der ist eine Schande für den Regionalligafussball!

    Du lässt Dich bei der Beurteilung von deinem persönlichem Empfinden leiten. Das ist Dein gutes Recht, dient aber nicht der Objektivität.

    Die verbalen Ausfälle waren so weit ich weiß,nicht Gegenstand der Verhandlung.

    Ach nee? Warum stehen die Rufe des EINEN Babelsbergers dann im Urteil mit drin? Genau darum geht's doch bei der ganzen Auseinandersetzung. Babelsberg akzeptiert ja die Strafe für die anderen Vorfälle, nur diesen einen Punkt eben nicht.

    I'm a fool in search of wisdom...


    Der mündige Bürger ist das Feindbild des Mainstreams

    Vera Lengsfeld

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  • Dass bei Cottbus nach deren Einspruch die Strafe reduziert wurde, ist ja schön und gut! Dass aber damit der Verursacher der massiven Ausschreitungen und rechtsextremer Sprechchöre geringere Strafe erhält, als die nur lauwarm reagierenden Babelsberger, ist - wie schon Sonny richtig bemerkte - ein absolutes Unding! Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Fussballverband diese Diskrepanz erkennt und entsprechend korrigiert!! Das geht auch ohne einen Babelsberger Einspruch! Nicht aber bei diesem NOFV!! Der ist eine Schande für den Regionalligafussball!

    Du lässt Dich bei der Beurteilung von deinem persönlichem Empfinden leiten. Das ist Dein gutes Recht, dient aber nicht der Objektivität.

    Die verbalen Ausfälle waren so weit ich weiß,nicht Gegenstand der Verhandlung.

    Wenn der NOFV nicht in der Lage ist, objektiv Ursache und Reaktion von Ausschreitungen auseinander zuhalten - und nach eigenen Angaben nicht einmal das Videomaterial bei der Urteilsfindung einzubeziehen - und ich das kritisiere, dann trifft mich dein Vorwurf mangelnder Objektivität überhaupt nicht!!

    Aber vielleicht ist deine Abneigung den Babelsberger gegenüber so groß, dass...........:P

  • Du lässt Dich bei der Beurteilung von deinem persönlichem Empfinden leiten. Das ist Dein gutes Recht, dient aber nicht der Objektivität.

    Die verbalen Ausfälle waren so weit ich weiß,nicht Gegenstand der Verhandlung.

    Wenn der NOFV nicht in der Lage ist, objektiv Ursache und Reaktion von Ausschreitungen auseinander zuhalten - und nach eigenen Angaben nicht einmal das Videomaterial bei der Urteilsfindung einzubeziehen - und ich das kritisiere, dann trifft mich dein Vorwurf mangelnder Objektivität überhaupt nicht!!

    Aber vielleicht ist deine Abneigung den Babelsberger gegenüber so groß, dass...........:P

    Mir scheint eher das bei Dir die Sympathien klar verteilt sind und Du Dich davon (ver) leiten lässt.

    Hier hat eine unabhängige Sportgerichtsbarkeit in erster Instanz entschieden, wie Gut oder Schlecht sei dahingestellt. Dagegen anzugehen hat eine Seite genutzt, die andere Seite eben nicht!

    Das sind die Spielregeln.


    Zum Schluss lass ich mich dochmal zu einer persönlichen Aussage verleiten,beide Vereine sind auf meiner Sympathieskala weit im Minusbereich!

  • ....wie "unabhängig" die Sportgerichtsbarkeit des NOFV ist kann man ja an den Urteilen für 03 und Chemie einerseits und für Cottbus und Lok andererseits sehen, die ja unter teilweise bewusstem Ausschluss bekannter und öffentlich zugänglicher Foto- und Videoquellen erfolgte:dash... Und zwar komischerweise derjenigen, die beide zuerst genannten Klubs von einer extrem strengen Strafe entlastet hätten!!

    Auch die damalige Lizenzierung der Dreckschemonade erfolgte ja sicher streng nach Statuten...:grumble

  • B03 hatte die Möglichkeit einens ordentlichen,fristgerechten Einspruch. Das haben Sie nicht getan. Punkt aus!

    Da hast Du recht.

    Und ich unterstelle, sie haben das mit Kalkül getan:

    Wenn die Konsequenz aus dem Ganzen nämlich jetzt ein (möglicher) Ausschluss ist, dann poppt das Ganze hoch und kommt auf die große, bundesweite Bühne.

    Und dann steht der NOFV mit seiner „speziellen“ Rechtssicht im hellen Lichte...

    Und er wird nicht gut dabei aussehen.


    Als ich gestern die Meldung mit den drohenden Konsequenzen im Autoradio hörte, war mein (emotionaler) Impuls:

    Richtig so, lasst es doch mal drauf ankommen!!

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  • Persönliche Ansichten bei der Bewertung von genannten NOFV-Urteilen außen vor zu lassen, ist völlig sinnlos und meiner Meinung auch unmöglich. Bei den Entscheidern des Verbandes muss es Leute geben, die auf einem bestimmten Auge mal so richtig blind sind. Eine andere Erklärung kann ich nicht finden.

    "Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum,
    schon meint, daß er ein Vöglein wär,
    so irrt sich der." (W.Busch)

  • Oder komplette Paragraphen-Heinis und Verwaltungs-Idioten.

    Aber wenn dieser Fall dazu dient, eben dieses - die Regeln oder ihre Auslegung - mal kritisch zu hinterfragen, dann ist er es wert!

  • Na wird sicher noch teurer:huh:

    weiß ja nicht ob es klug is sich auf diese Art mit diesem Verband anzulegen,

    na wer weiß was wirklich dahinter steckt

    oder was da in Babelsberg wirklich abgeht - sind ja doch eher finanziell nich so dicke da:/

    Bitte widerlegt mich sachlich, sonst haltet einfach die Klappe !!!:opi:

    Und nervt mich Bitte nicht mit arroganten faktenlosen Überfliegerbehauptungen :hail

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  • Zitat

    Der Verein beklagt vor allem, dass in der Urteilsbegründung auch aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan «Nazischweine raus», gerufen habe. «Solange in der Urteilsbegründung des NOFV auch nur der leiseste Anschein erweckt wird, dass das sanktioniert wird, können wir das Urteil nicht akzeptieren», sagte Horlitz. «Die Sanktion für das Abbrennen von Pyrotechnik nehmen wir hingegen hin.»


    Nun entscheiden also die Babelsberger, was in einer Begründung stehen darf und was nicht.


    Sonny


    Deine Sichtweise und Dein ehrenhafter Sinn für Gerechtigkeit ist von meinem Beitrag/Einwand unbetroffen.

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