Falsch!Cottbuss hat in erster Instanz ein wesentlich höheres Urteil schlucken müssen. Dieses wurde durch den erfolgreichen Einspruch nach unten revidiert. Dies wiederum war bei B03 nicht der Fall,weil der Einspruch als ungültig abgelehnt wurde.
Im übrigen wurden beide Vereine hauptsächlich wegen abbrennnen von Pyrotechnik bestraft.
Und das Rechtsempfinden von Personen außerhalb der zuständigen Sportgerichtsbarkeit spielt da eher keine Rolle.