Fananwalt gesucht!!!

  • Hallo Unioner ich brauche dringend eure Mithilfe,ich hab die Nase echt voll!!!! X(


    Viele werden es schon aus eigener Erfahrung kennen,die immer nette Polizei verlangt nach einen Spiel deine Personalien und ein halbes Jahr später bekommt man ein gelben Brief vom Gericht ,wonach man doch mal schnell 1000€ für ne Beleidigung zahlen soll, die man gar nicht gemacht hat. ?(


    Haben die ein Knall?


    Vielleicht hat jemand von euch ja schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt ein Anwalt der sich mit dieser Problematik auskennt.
    Danke schon mal im Vorraus!


    U.N.V.E.U.

  • Erstmal Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen! Dabei die Zwei-Wochen-Frist beachten. Ansonsten wird dieser rechtskräftig.



    Danach vergehen erfahrungsgemäß erstmal etliche Monate bis eine mündliche Hauptverhandlung angesetzt wird. In dieser Zeit ggf. einen Anwalt einschalten.

  • 1. seine identität muss man nur preisgeben, wenn die beamten einen grund für deren feststellung nennen können. erstmal also immer (wenn es nicht gerade offensichtlich ist /straßenverkehr) nach dem grund fragen. klingt banal, macht den beamten aber klar, dass sie hier nicht auf ein wehrloses opfer treffen, dessen identitätsfeststellung zur erfüllung irgendwelcher sanktions-quoten angeraten ist.


    2. nach namen, dienstnummer und -grad fragen. idee dahinter identisch zu 1.


    1. und 2. bevor man etwas über sich preisgibt und optimalerweise unter zeugen und/oder schriftlich festhalten; auch dies beugt ggf. überraschungen wie der eingangs geschilderten vor.


    3. gibt es in deutschland eine ausweispflicht, aber keine, diesen auch mitzuführen. d.h., wenn einen die grünen sowieso auf dem kieker haben, kann man sich zwecks vorlage des ausweises auch gleich von denen nach hause fahren lassen :)


    EISERN

    Nach 20 Jahren sage ich dem Unionforum "Lebewohl". Ein Ort, wo sich manisch auskotzende Hater alle anderen Diskussionen überlagern, die sich auch nicht zu schade sind, mit Stasi-Methoden gegen Leute vorzugehen, die eine andere Meinung haben, ist nicht (mehr) mein Ort.

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  • wenn du keinen ausweis dabei hast dann hast du keinen dabei. dann kannst du denen zwar mündlich sagen; wie du heißt, aber wenn sie es überprüfen wollen bleibt letztlich nur die fahrt zu dir nachhause. wie gesaat, unter der prämisse, das das kind sowieso schon im brunnen liegt... anyway: die polizei will was von dir und nicht andersherum...


    im hier in frage stehenden fall scheint tatsächlich erstmal schnellstmöglicher widerspruch angeraten. und anwaltlicher beistand.


    EISERN

    Nach 20 Jahren sage ich dem Unionforum "Lebewohl". Ein Ort, wo sich manisch auskotzende Hater alle anderen Diskussionen überlagern, die sich auch nicht zu schade sind, mit Stasi-Methoden gegen Leute vorzugehen, die eine andere Meinung haben, ist nicht (mehr) mein Ort.

  • Vielleicht hat jemand von euch ja schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt ein Anwalt der sich mit dieser Problematik auskennt.
    Danke schon mal im Vorraus!


    Im Union-Branchenbuch "Von Unionern für Unioner" stehen auch Rechtsanwälte. Hier im Forum sollen sich auch manchmal welche rumtreiben :)


    Ingo

    Das Ziel eines Konflikts oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein. - Joseph Joubert


  • 2. nach namen, dienstnummer und -grad fragen. idee dahinter identisch zu 1.


    hat mein Sohn auch mal gemacht......und gleich erst mal eine auf die Fresse bekommen, dann die Drohung des Beamten: "zeigst du mich an, zeig ich dich an und ich hab bessere Zeugen als du"
    Ist immer alles einfach gesagt, die Realität sieht anders aus.
    Dann kam ne Anzeige des netten Beamten, obwohl mein Sohn ihn gar nicht angezeigt hatte, dummerweise hat das Team Green, was für den Typen ausgesagt hat, sich komplett widersprochen :D und wir haben den Prozess gewonnen, war aber ein totaler Glücksfall, weil wir (ausnahmsweise) mal ne gute Richterin hatten.
    Auf jeden Fall ist es immer einen Versuch wert sich zu wehren, auch wenn es aussichtslos erscheint.

  • Ist immer alles einfach gesagt

    richtig


    Auf jeden Fall ist es immer einen Versuch wert sich zu wehren, auch wenn es aussichtslos erscheint.

    am richtigsten.


    EISERN

    Nach 20 Jahren sage ich dem Unionforum "Lebewohl". Ein Ort, wo sich manisch auskotzende Hater alle anderen Diskussionen überlagern, die sich auch nicht zu schade sind, mit Stasi-Methoden gegen Leute vorzugehen, die eine andere Meinung haben, ist nicht (mehr) mein Ort.

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  • 1. seine identität muss man nur preisgeben, wenn die beamten einen grund für deren feststellung nennen können .... nach namen, dienstnummer und -grad fragen ... bevor man etwas über sich preisgibt und optimalerweise unter zeugen und/oder schriftlich festhalten; auch dies beugt ggf. überraschungen wie der eingangs geschilderten vor ... gibt es in deutschland eine ausweispflicht, aber keine, diesen auch mitzuführen. ... kann man sich zwecks vorlage des ausweises auch gleich von denen nach hause fahren lassen :) EISERN


    Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber Du erzählst hier echt Gülle. Oder warst das letzte Mal vor 30 Jahren in Gewahrsam. Oder Du glaubst an Dein Grundgesetz oder sonstige Naturgötter.


    Eine polizeiliche Maßnahme ist eine ebensolche und da gibt es keinerlei "individuelle Zurückbehaltungsrechte". Eine Feststellung von Personalien kann jederzeit mit oder ohne Verdacht von STT oder OWI durchgeführt werden. Ein Grund muss nicht benannt werden. Es gibt auch (bisher - jedenfalls in Berlin) keinerlei Dienstnummern- oder Namensnennungsverpflichtungen. Das Handbuch "wie verhalte ich mich gegenüber einem Bürger" gilt auch nicht für potenzielle Verbrecher oder Gewalttäter ...


    Dein Widerstand darf passiv sein, wird aber Deine Lage nicht verbessern. Wenn Du also nach Deinem Ausweis bzw. ID gefragt wirst, dann ist das also immer gerechtfertigt. Tust du das vorsätzlich nicht oder kommst Du dem Beamten mit Belehrungen, Beleidigung, oder auch nur angedeutetem Widerstand entgegen, dann setzt das Deine Bürgerrechte in jedem Fall bis zur Durchsetzung der pol-Maßnahme außer Kraft. Eine Personalienfeststellung ohne Ausweis hat zu über 99% Erfolg, kann aber eine oder mehrere Stunden Deiner Freizeit in Anspruch nehmen.


    "Nach Hause" wirst Du nur gefahren, wenn Du unter 14 (nachts oder im Härtefällen unter 16 bzw. 18 ) bist.


    Dein angebliches "Recht" darfst Du dann jederzeit (später!) einklagen. Statistisch betrachtet gibt es nur seehr wenige Fälle, die dem "Opfer polizeilicher Willkür" eine mehr oder weniger vollkommene Genugtuung verschafft haben. Die überwiegenden Ermittlungsverfahren dieser Natur werden vom Staatsanwalt eingestellt, der darf das nämlich entscheiden.


    Bist Du Verdächtiger einer Straftat und im (vorübergehenden) Gewahrsam, dann hast Du allenfalls ein Recht auf eine Rechtsmittelbelehrung (die wohl meist auch mehr oder minder korrekt erfolgt). Weitere (Auskunfts)Rechte hast Du erstmal nicht, besonders in schwebenden Ermittlungsverfahren. Dafür benötigt man dann den Anwalt, der Einblick beantragen darf (welcher natürlich Geld kostet).

  • mal schaun was der graening bringt war bisher der auffassung dass er nurne werbefläche in unserm heft sucht,hab aber auchn schreiben wegen hausfriedensbruch im oly bekommen weil ich als das rostockspiel ausgefallen is nich in gästeblock reingekommen bin und mir dann ne karte fürn normalen block gekauft hab um nicht zu provozieren - das sahen die ordner anders und das amtsgericht auch 200€ oder 10tage sitzen ;o),mal schaun ob ers drehen kann und wie motiviert er zu uns steht ??? :o(

    Bitte widerlegt mich sachlich, sonst haltet einfach die Klappe !!!:opi:

    Und nervt mich Bitte nicht mit arroganten faktenlosen Überfliegerbehauptungen :hail

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  • Aber nicht das du am Ende freigesprochen wirst aber mehr als 200 € Anwaltskosten hast :D

    im falle eines freispruchs gehen alle notwendigen kosten zu lasten des staates. jedoch besteht bei einem widerspruch immer das risiko einer hoeheren strafe und die anwaltskosten selbst zahlen zu muessen. vor einlegen eines widerspruchs ist es aber sinnvoll sich rechtlich beraten zu lassen - da normales rechtsverstaendniss oft mit dem von gerichten kolidiert.

  • issn ganz ok-er typ meinte aber hausfriedenbruch bleibt hausfriedensbruch aber er will den richter mal fragen ob er vielleicht weil ick bisher noch nich negativ irgendwo aufgefallen bin von ner anzeige absieht und ick nur die strafe (+ ihn) zahlen muss,weil wennde erstma drinnen stehst biste ein böser wiederholungstäter und dann wirds wohl deutlich teurer


    na mal abwarten was da geht ;( :)

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  • War ja schon im Januar, wie ist das Ding nun ausgegangen??


    Allgemein ist es gar nicht so falsch, was der ruepel da so schrieb!


    Den Grund der Kontrolle/Identitätsfeststellung muss genannt werden, spätestens, wenn die Typen die Personalien notieren, sollte man sehr stutzig werden! Unbedingt nachfragen und Gedächtnisprotokoll anfertigen sowie Zeugen finden!


    Eisern84Union wird sich fragen lassen müssen, warum nur von ihm die Personalien aufgenommen wurden, ihm muss klar gewesen sein, dass er eine OWI o.ä. begangen hat. Der B.... wird immer behaupten, den Sachverhalt ordentlich dargelegt zu haben! Von daher ist wichtig, einen Zeugen zu finden, der eine unvermittelte Identitätsfeststellung ohne Angabe von Gründen gesehen hat - die Beamten könnten ja dann im Nachhinein aus Versehen seine Daten irgend einem Fall zugeordnet haben. An sein Gesicht können die sich bei einer mündlichen Verhandlung in ein paar Monaten sowieso nicht erinnern. Genaue Personenbeschreibungen sind dann wichtig, man sollte nicht so zur Verhandlung erscheinen, wie am Tag der Feststellung! Mal schauen, wie die Beamten den Typen beschreiben und es der Beschuldigte selbst und die Zeugen tun! 8o


    Ob es zu dieser Verhandlung überhaupt kommt, erscheint mir nach einem Widerspruch und der wahrscheinlich dünnen Faktenlage eher unwahrscheinlich.


    Beim Thema Beleidigung ist auch immer wichtig, dass sicherlich nur die eigene Ansicht wiedergegeben wurde!
    "Ich bin der Meinung, dass .... alle Rindviecher eigentlich porcinus sind" - soetwas dürfte nicht als Beleidigung gewertet werden! ;)


    Auf dieser Seite ein paar gute allgemeine Hinweise zum Verhalten bei Personalienfeststellungen, hier geht es mehr um die Möglichkeit der Verweigerung!

    "Besteuere die Dinge, von denen du weniger haben willst, und subventioniere die Dinge, von denen du mehr haben möchtest. In den meisten hochentwickelten Ländern besteuern wir heute die Arbeit. Ich finde, das ist keine gute Idee." Andrew McAfee

  • gestern kam ein schreiben vom amtsgericht tiergarten 200€ muss ich innerhalb von 4 monaten löhnen aber die vorstrafe is vom tisch - yippieh :glubsch:


    jetzt nur noch mal abwarten was herr graening dafür bekommt


    und obs irgendwie gegen hertha im oly nochne möglichkeit gibt ordentlich reinzukommen

    Bitte widerlegt mich sachlich, sonst haltet einfach die Klappe !!!:opi:

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  • jetzt kam die andere Rechnung Grundgebühr verteidiger,amtsgericht kosten usw - sinds fast nochmal 400€ dazu,natürlich bis spätestens 2.7.10,werd morgen gleich mal anrufen wegen prozesskostenbeihilfe,geh zwar arbeiten aber so dicke hab ichs nun auch nicht


    und für sowas hab ich nun einfach nur 2mal 13€ eintritt bezahlt und nichmal fußball kieken können - scheiß schneegestöber in rostock :evil:

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