Alles anzeigenAlles anzeigenDie Idee finde ich richtig gut, hätte aber eine Verständnisfrage zu diesem Absatz:
Wenn ich mir also eine DK kaufe, aber aus Prinzip erst wieder in die AF gehen möchte, wenn wieder 22.012 Zuschauer erlaubt sind (also aller Wahrscheinlichkeit nach irgendwann im Jahr 2021), bekomme ich dann trotzdem das Geld aus der DK für das Zeughaus?
Man kann die Meldung ja auch so verstehen, dass man das Guthaben nur erhält wenn entweder gar keine Zuschauer zugelassen sind oder man kein Glück bei der Verlosung hatte und das eben "ich gehe nicht hin und bewerbe nicht auch nicht darum" nicht ausreicht, um am Ende dafür im Zeughaus einkaufen gehen zu können. Wenn ich also im Extremfall 17x nicht ins Stadion gehe, aber auch nicht an der Verlosung teilnehme, bekomme ich kein Guthaben für das Zeughaus. Klar könnte man dann einfach teilnehmen, aber die Tickets werden in der aktuellen Lage wohl eher nicht übertragbar sein, dann müsste man quasi hoffen immer Pech bei der Verlosung zu haben.
Vielleicht habe ich es auch einfach nur falsch verstanden, wie interpretiert ihr den Absatz?
https://www.union-zeughaus.de/…ax.aspx/text5/D/FAQs.html
antwort unter punkt
ich nehme nicht am Losverfahren für ein bestimmtes Heimspiel teil, wird mir das Guthaben dennoch angerechnet?
Danke, hier wird es ist der Tat vollständig erklärt.