Kartenvergabe für das Heimspiel vs. Hertha BSC

  • :eek: Habe 15 Karten komplett überboten und ausgesessen bis Donnerstag Abend mit folgendem Verweis:


    Hallo!
    Trete hiermit vom Kauf zurück.
    Grund:
    ATGB des 1. FC Union Berlin:
    7.2 Vor diesem Hintergrund sagt der Ticketinhaber verbindlich zu, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
    a) das Ticket bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten;
    b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern.


    Eisern Union!


    Habe jetzt komischerweise wütende Ebayer am Hals :huh: . Im übrigen, hat nur einer verstanden, um was es geht! Er hatte Sofortkauf von 10 € angeboten, weil er nicht kann, aber irgendein Blinder hat gleich nen Euro ruffgesetzt, sodaß die Karte für 95 € weggegangen wäre. Habe ihm angeboten, die ihm entstandenen Ebaygebühren zu bezahlen, was er aber nicht wollte. Ein wirklicher Unionfan! :schal: Und einer will seinen Rechtsanwalt einschalten, für die 4 Karten und seine Ebaygebühren von 25 undweißnichtgenau... Angst! ?( Sonst nur komische Beschimpfungen... und Ebay sagt, ich solle die Karte bis Montag, den 20. bezahlen... :thumbup:

  • ... ick find dit jut wat de jemacht hast :thumbup:


    Wer auf solch Art und Weise Geld machen will is keen Vollblut-Unioner und gehört bestraft :evil:


    ... und wegen den Gebühren sollen die sich mal nich einscheißen, wenn ein Käufer nich zahlt kann er sich die Verkaufsgebühren erstatten lassen :whistling:



    PS : außer das dir dein EbayKonto jetzt gesperrt werden könnte weil du 15 Artikel nich bezahlen tust wird nüscht weiter kommen 8)

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  • :thumbup: Hiermit bitte ich um weitere Berichte vom Ausgang der Geschichte. :thumbup:

  • Respekt !!!! Super, wenn man das irgendwie bekämpfen kannn, dann mit jeglich zur Verfügung stehenden Mitteln. Rechtsanwalt, hallo? Die Blindpesen kennen sowas vermutlich nur aus der Werbung, oder weil bei ihnen selbst sowas im Briefkasten landet. Dann sollen se doch mal antreten und wenn die Namen bekannt sind, dann gleich weiter an Union damit, und rausfeuern dieses Pack.
    Der einzige Ärger der dir wirklich droht, wird von einem gewissen hermannw kommen, warte mal ab Freundchen. :D
    Weil moralisch war das nun wirklich nicht einwandfrei, musste verstehen mirko.
    Von mir die Note 1 alter, janz sauber! UNVEU SAUBER UND FAIR :schal:

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  • Der letzte, der noch Ärger machen will:


    Frage: es ist ihr recht, dass sie mit unions AGB´s "mitfühlen". allerdings an meinem thema vorbei. sie haben nach meinem hinweis (korrespondenz liegt mir selbstverständlich vor), dass tickets aufgrund der aufforderung durch union, den ich sofort befolgte und alle bieter/interessenten informierte, dass tickets nicht mehr zum verkauf stehen, unverschämt hoch weitergeboten. die gebühren, die mir durch ihren "spaß" entstanden, haben sie zu bezahlen. binnen, jetzt nur noch, 6 tagen. wie erwähnt: sie teilen die ansicht der union AGB´s, dass ich die tickets nicht einstellen durfte. dies hat mir allerdings nur, einzig und sicher zu recht, union zu verbieten. jawohl> seien sie, nach 7 tagen ohne eingang der ebay gebühr in höhe von 25,56€, gespannt. ton****


    Meine Antwort:


    Hallo ton***,


    Für mich war das kein Spaß! Wurde ja von euch Abzockern massiv bedroht. Jetzt heult ihr rum wegen euren Ebaygebühren. Tut mir aber Leid!
    Werde den Fall Union nochmal schildern. Im Übrigen habe ich nicht "weitergeboten". Wenn du mit der Software von Ebay vertraut wärst, müßtest du wissen, daß mein einmaliges Gebot automatisch nach oben geht.
    Deine Ebaygebühren wirst du wohl durch deine Abzockerei schon reinbekommen haben. Von mir siehst du jedenfalls keinen Cent!
    Eisern Union!
    :schal:

  • Vielleicht hätteste in deiner Antwort mal erwähnen sollen, daß derjenige, der gegen AGB's und dergleichen verstößt, selbstverständlich auch für die Folgen aufzukommen hat. Du hast ja-juristisch gesehen- in gutem Glauben dein Angebot gemacht, dann Kenntnis von den AGB erlangt und daraufhin, um nicht belangt werden zu können, dein Angebot zurückgezogen.
    Ich finde deine Aktion absolut TOP!! :daumen:

    I'm a fool in search of wisdom...


    Der mündige Bürger ist das Feindbild des Mainstreams

    Vera Lengsfeld

  • eine verkaufsgebuehr fuer einen erfolglosen verkauf (zurueckgezogene auktion) bei ebay in hoehe von 25euro ist relativ unwahrscheinlich, - ausnahme sind gewerbliche verkaeufer und auktionen mit einem hohen startpreis. wie es mit einer strafgebuehr fuer vom verkaeufer zurueckgezogene auktionen aussieht, weiss ich nicht - hier anfallende gebuehren duerften alleiniges problem des verkaeufers sein - da eigene schuld des verkaeufers. der verkaeufer haette keine auktion einstellen duerfen, die rechtlich fragwuerdig ist bzw ist sie rechtlich nicht zu beanstanden haette er sie nicht zurueckziehen duerfen


    du kannst ihn ja mal auf die agb von union hinweisen, die u.a. strafzahlungen fuer ebayabzocker vorsehen (siehe frueheres posting von mir). die agb's waren und sind fuer jeden kaeufer in der geschaeftsstelle beim kauf eines tickets einsehbar und duerften somit bindend sein.


    sollte es sich um einen moeglichen gewerblichen verkaeufer handeln (anzahl der auktionen in einem monat bzw mehrere gleichartige auktionen (z.b. verkauf von mehreren karten)) kannst du ihn mal auf das finanzamt, sowie dein gesetzliches ruecktrittsrecht als privater hinweisen. das finanzamt legt den begriff gewerblicher ebayer relativ grosszuegig aus.

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  • ganz großes kino Mirko :daumen:
    ich hatte mehrmals auf diese möglichkeit hingewiesen, aber selbst nie den ar... in der hose gehabt, es selbst durchzuziehen. schick mir ´ne pn und wir treffen uns nächstes heimspiel am denkmal auf ein :beer !


    Na denn, auf das Bier freu ich mich! Sehen uns beim nächsten Heimspiel :beer Bin zu erreichen unter Immerzumirko: 015574672806 na denn Prost! :schal: :thumbup:

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