Mitgliederversammlung

  • Hallo Leute, ich bin in mehreren Vereinen Mitglied und war auch 6 Jahre Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des Dahme Jacht Club e.V.. Wir haben uns mit Satzungsänderungen durch die "rechtlichen Spitzfindigeiten" die das BGB uns allen auferlegt immer schwer getan. Alle Anträge der Mitglieder haben wir im Vorfeld der Jahreshauptversammlung durch einen Rechtsanwalt auf Durchführbarkeit prüfen lassen. Das hat uns zwar `ne Menge Geld gekostet (da wir leider keinen Rechtsanwalt in den eigenen Reihen haben und hatten)

    aber wir mussten nicht irgendetwas abstimmen was letztendlich rechtlich nicht möglich ist. Ihr könnt Euch bestimmt vorstellen wie lange wir gebraucht haben um Satzungsänderungen durchzubekommen.
    Für unseren gemeinnützigen Verein ist eine Planungssicherheit bei den Vereinseinnahmen Überlebenswichtig!
    Wir haben folgende Regelung für eine Beendigung der Mitgliedschaft:


    § 5


    BEENDIGUNG DER
    MITGLIEDSCHAFT


    1. Die Mitgliedschaft endet durch:


    a) Tod


    b) Austritt


    c) Ausschluss



    2. Der Austritt erfolgt durch
    schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er erfolgt zum 31.Dez. Die

    Austrittserklärung muss dem
    Vorstand bis zum 30. Sept. des betreffenden Jahres zugegangen sein.
    Bei seinem Ausscheiden hat das
    Mitglied keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.



    3. Der Ausschluss erfolgt bei
    Beitragsrückstand von 12 oder mehr Monaten, sowie bei

    schwerwiegenden Verstößen gegen
    die Satzung des Vereins. Er wird vom Vorstand oder
    Ehrenrat beantragt und schriftlich
    begründet. Dem Betroffenem ist Gelegenheit zur Rechtfertigung
    zu geben. Die Entscheidung über
    den Ausschluss trifft die Mitgliederversammlung mit 2/3
    Mehrheit der abgegebenen Stimmen.





    4. Ein Austritt entbindet das
    entsprechende Mitglied nicht von seinen Pflichten für das laufende
    Jahr.
    Bei Ausschluss enden die Pflichten
    mit dem Tag des Ausschlusses.




    Mir scheint es so als ob es Früher einfacher war als wir ein Zivilgesetzbuch mit 480 § hatten. Mit den 2385 § unseres BGB haben wir auch etwas mehr zu beachten!


    ElPresidento

    Ein Mann sollte im Leben: 1 Kind gezeugt, 1 Baum gepflanzt und mindestens 1 x beim Fliegenden Koffer gespielt haben!

  • ... und bin gescheitert.


    Ich wollte alle Mitgliedsbeiträge bis 1972 zurück zahlen umgerechnet in Euro mit den jeweils damals gültigen Mitgliedsbeiträgen.


    Kann zurzeit aber nicht helfen da unter der Sonne von L.A. ;-))


    M.E. kann es auch nur um die "Fälle" aus dem untergegangenen Staat gehen. Bekanntermaßen hatten da tausende Unioner grundsätzlich Probleme mit Mitgliedschaften, welcher Art auch immer.

  • Ich wollte Deinen Vorschlag nicht ungefragt kopieren!


    Freue mich, dass Du diese Gedanken schon damals entwickelt hast und vergleichbare Bedürfnisse bestätigst!


    Eiserne Mitgliedschaften von der Geburt bis zur ....!


    Diese Chance hat uns der Osten und seine Machthaber genommen!


    Liebe Grüsse nach Santa Barbara!


  • sehr gut, zimmi!! geht mehreren leuten so - ich werd auf alle fälle gegen diesen unsozialen antrag sprechen! wäre schön, wenn du - und auch andere - mich unterstützen könnten...


    Watt´n nun? Habe ick auf den letzten Sitzungen der AG Satzung etwas verpasst?? :grumble
    Ich glaube, auf der nächsten Sitzung ist Redebedarf...
    Wird auch von mir ABGELEHNT!!

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  • Als ich am Wochenende die Einladung öffnete, dachte ich noch wat hams´e sich den für die Satzungserneuerung einfallen lassen. Im Vorfeld hieß es dauernd: Satzungskommission wird gebildet, eine moderne zeitgemäße Satzung ?, Neue Satzung für die Vereinbarung von Gemeinnützigkeit und Profisport usw. Ick hab schon Schlimmes befürchtet. Aber dieser Vorschlag ist hoffentlich der angekündigte große Wurf denn dann könnte ich beruhigt schlafen. Hätte keine Aplpträume mehr von Ausslagerung der Profiabteilung, Beschneidung der Institution Mitgliederversammlung oder ähnlichem Horror. Meine Zustimmung gebe ich dieser Änderung denn es trifft ja nur die Austreter und davon kenn ich keinen.

  • Reklame:
  • wat hams´e sich denn für die Satzungserneuerung einfallen lassen...dieser Vorschlag ist hoffentlich der angekündigte große Wurf denn dann könnte ich beruhigt schlafen.


    Nein, ist er bestimmt nicht. Aber ruhig schlafen kannste glaub ich trotzdem. ;)

  • Reklame:
  • na ja... Jetzt dass ich den Inhalt dieses Schreiben kenne, finde ich es Grundsätzlich nicht so schlimm.


    Ob jemand einzelne Änderungen, die jeder vorschlagen kann, der AG vorlegen muss/soll ist auch so ne Frage.


    Zum Änderungsantrag nur das.


    Es ging los mit dem Derbykarten Diskussion. Diese Unterschied zwischen Kartenkäufer und Mitglieder. Und schon dann sagte ich, dass man Mitglied wird aus Überzeugung, um Zeichen zu setzen und um sein Verein zu Unterstützen. Man wird kein Mitglied für paar Tage ! Und NICHT um ein Privileg zu ergattern ! Daher stimmt die Richtung schon. Vielleicht sollten es aber zu Quartalsende kündbar machen.


    ABER wieso Kündigen ? Jemand der nicht sicher ist für längere Zeit 8,00 Euro Monatlich leisten zu können, kann leider kein Mitglied werden. Ist einfach eine Frage der Prioritäten. Alle andere könne im Notfall, bestimmt eine begrenzte Stundung bekommen.


    Ich sehe nur wenige Gründe der Mitgliedschaft zu Kündigen, wenn z.B. man aus welche Grunde auch immer nicht mehr zu sein Verein steht oder wenn die Vereinsführung den Verein ins Abgrund fährt bzw. Gelder veruntreut und man kann die dabei nicht stoppen .


    Was mich aber doch an dieser Antrag stört, ist dass die BEGRÜNDUNG für die Satzungsänderung fehlt !

  • ergaenzend zu kibi moechte ich noch auf den ermaessigten mitgliedsbeitrag hinweisen, so dass man auch in finanziell schwierigen zeiten (z.b. arbeitslosigkeit) sich die mitgliedschaft (weiter) leisten kann, kostet etwa den gegenwert eines biers im stadion oder eine packung zigaretten.


    die fehlende begrendung macht es tatsaechlich schwierig zu entscheiden ob man mit ja oder nein stimmt. altenativ waere auch eine mindestmitgliedsdauer von 12monaten mit kuendigung zum quartalsende denkbar. dabei duerfte der verein auch genug finanzielle planungssicherheit in der einnahmenfrage durch die mitgliedsbeitraege haben

  • ergaenzend zu kibi moechte ich noch auf den ermaessigten mitgliedsbeitrag hinweisen, so dass man auch in finanziell schwierigen zeiten (z.b. arbeitslosigkeit) sich die mitgliedschaft (weiter) leisten kann, kostet etwa den gegenwert eines biers im stadion oder eine packung zigaretten.


    die fehlende begrendung macht es tatsaechlich schwierig zu entscheiden ob man mit ja oder nein stimmt. altenativ waere auch eine mindestmitgliedsdauer von 12monaten mit kuendigung zum quartalsende denkbar. dabei duerfte der verein auch genug finanzielle planungssicherheit in der einnahmenfrage durch die mitgliedsbeitraege haben


    niemand hat was gegen eine mindestmitgliedsdauer für neumitglieder von einem jahr. komplett ok, grade vor dem hintergrund von ticketverkäufen und sonderrechten. völlig d'accord, ohne wenn und aber. wer eintritt, sollte sich der ehre und der weitreichenden konsequenzen bewußt sein. NICHT nachvollziehbar nach wie vor für mich die konsequenz, ALLE bestandsmitglieder in die "zeitschleife" zu führen. wer langjährig mitglied ist, dem fällt es schon schwer genug, sich von unserem gemeinsamen verein trennen zu müssen, wenn es denn widrige umstände verlangen. und in den letzen jahren ist dies doch - registriert man die stetig steigenden mitgliederzahlen bei uns - überaus selten vorgekommen. tritt aber eine solche zwangslage ein, dann muss dis doch unkompliziert passieren können. und vllt ist für manch einen eben 8 euro NEBEN den spieltagtickets etc. durch persönliche finanzielle umstände nicht mehr möglich. dies möchte ich nicht beurteilen oder werten - aber die möglichkeit möchte und muss ich ihm geben.


    von daher noch mal eindeutig: pro mindestmitgliedschaften und definierte kündigungsfristen für neumitglieder - und pro aktuelle regelung in der satzung für bestandsmitglieder. und damit klar GEGEN den in diesem wortlaut vorliegenden änderungsantrag...

    Unterm Tisch ist auch auf der Party!

    Ich möchte wie mein Großvater friedlich im Schlaf sterben - nicht panisch schreiend wie sein Beifahrer...

  • pro mindestmitgliedschaften und definierte kündigungsfristen für neumitglieder - und pro aktuelle regelung in der satzung für bestandsmitglieder.


    :thumbup: Und ab einem Jahr Mitgliedschaft dürfte man sich von mir aus dann auch Bestandsmitglied nennen ;)

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