Alles anzeigenOkay, ich versuche es gern noch einmal, auch wenn ich das Gefühl habe, die Meinungen sind eh schon gefasst.
Der Ablauf bislang war folgender :
1. Mitglied reicht Satzungsänderungsantrag bei Präsidium ein.
2. Präsidium, verantwortlich u.a. Für Tagesordnung auf der MV, entscheidet ob SÄA auf MV zur Abstimmung gestellt wird (wie im Zitat aus Brühl ="deren Aufnahme oder Ablehnung").
3. Falls ja : Abstimmung. Falls nein : ist nicht Teil der TO, es können aber von jedem Mitglied laut §13 Ergänzungen zur TO, z. B. SÄA, gestellt werden, über deren Aufnahme in die TO abgestimmt werden MUSS.
Neu :
2. Das Präsidium gibt die SÂA an den Satzungsausschuss, der den Antrag prüft und eine Empfehlung an das Präsidium gibt, ob der SÄA als Teil der TO zur Abstimmung gestellt werden soll ("Aufnahme oder Ablehnung"). Das Präsidium entscheidet dann wie bisher ob es den Antrag auf die TO setzt oder nicht. Falls nein, gehts weiter wie im bisherigen Modus.
Das Präsidium holt sich also Expertise und Rat ein, sonst ändert sich nichts. Wo ist die "Frechheit", wo der neue Nachteil für die Antragstellenden?
Eisern!
Alt: man musste nur auf Formfehler achten und fristgerecht einreichen. Sonst wäre auch der letzte Versuch der Satzungsänderung gar nicht auf der TO erschienen, so eindeutig wie dieser abgelehnt wurde. Sprich: jeder Antrag musste Gehör (bei den Mitgliedern) finden.
Neu: wir haben einen Ausschuss der darüber entscheidet und Anträge auch schon vor der TO ablehnen kann bzw das dem Präsidium ermöglicht. Wenn schon von Empfehlungen die Rede ist, dann wird es da nicht um irgendwelche Formfehler gehen, sondern um Inhalte. Es kann also mehr ausselektiert werden als vorher.
Hoffe das ist jetzt verständlich.