Kg a.A., AG oder GmbH, wie heißt unsere Tochter Dirki?

  • Ick hab mir heuer den Kopf zerbrochen warum hauen die den Beeck raus und warum einen Kaufmann einstellen, da doch uns Uwe mit unserer Oberbuchhalterin :love: so innig ist. Also an den Zahlen kann es nicht liegen.
    OK CB ist nicht einfach und 2 Alfatiere auf einen Haufen, siehe Bayern, geht nicht gut.


    Nach der 5. Halben heute, kam mir aber der Gedanke was soll jetzt passieren?
    Da fiel mir die Worte von DZ ein, wer hat die Rechte an Spieler usw. Banken und Firmen.
    Ich bin mir nicht sicher aber eins weiß ich, wenn ein Verein gewisse Sicherheiten an Banken oder andere Bürgen abtritt, muß er die Mitglieder befragen, um dieses zu umgehen bleibt nur eine Möglichkeit.
    Ich glaube unsere Profiabteilung wird ausgegliedert, so wie es bei vielen Vereinen derzeit geschieht, mag man es als Seegen(Bayern) oder Fluch (1860) sehen.


    Aber eins ist dann gewiss Union wird nicht mehr das sein was es mal war und ich denke CB wollte nicht über diese Brücke gehen.



    Eisern der Dirk mit s(Dirksi) alias Vossi


    P.S. mir ist heute zu Ohren gekommen, daß wir dieser Maßnahme vor längerer Zeit schon zugestimmt haben.

  • Mal für die Unwissenden wie mich, was will man mit einer Ausgliederung erreichen und was hat das für mich als Anhänger für Auswirkungen?
    Gibt es vielleicht Alternativen zu diesem Weg? Bitte um Aufklärung!

  • Mal für die Unwissenden wie mich, was will man mit einer Ausgliederung erreichen und was hat das für mich als Anhänger für Auswirkungen?


    Bisher gilt bei Union: Ein Mitglied - eine Stimme! Das wäre dann nicht mehr so! Näheres erklären dann besser die Wirtschaftsexperten unter uns (möglichst verständlich)!

  • Das Beispiel mit der Stadionbetreibergesellschaft trifft es ganz gut.


    Ein eingetragener Verein ist gemeinnützig. Dies ist auch die Voraussetzung um am Spielbetrieb teilzunehmen. Daher ist der Verein aber nur eingeschränkt berechtigt "kommerziell" zu handeln( lediglich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)


    Um diesen Regelungen aus dem Weg zu gehen, können/ müssen gewisse Bereiche (z.B. Stadionbetreibergesellschaft) ausgegliedert werden um durch wirtschaftliches Handeln(Gewinnmaximierung) konkurrenzfähig zu bleiben. An diesen Bereichen hält der Verein dann die mehrhaltlichen Anteile.

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  • An diesen Bereichen hält der Verein dann die mehrhaltlichen Anteile.


    Mindesten 51% müssen im einen Fall der Ausgleiderung der Profimanschaft vom Verein gehalten werden, der rest kann an Banken und Investoren abgetreten werden, was derzeit bei 1860 passiert und hier pocht der Investor auf Mitsprache.

  • Hier entsteht folgendes Problem:


    Die 50+1 Regel bezieht sich NUR auf die "Stimmmehrheit", nicht aber auf die Vermögens bzw. Kapitalanteile.


    Beispiel Hoffenheim:


    Klar hat Hoffenheim gemäß der 50+1 Regel die Entscheidungsgewalt im Verein. Die Kapitalanteile liegen aber jenseits der 90% bei Herrn Hopp. Da stellt sich die Frage, ob der Verein tatsächlich alle Entscheidungen ohne den Einfluss des Investor tätigt.


    Dortmund hält ebenso wenig Anteile(unter 10%). Jedoch sind hier die Kapitalanteile auf viele Köpfe verteilt.


    Ich glaube im Falle unserer Stadionbetreibergesellschaft hat unser Verein aber angekündigt die mehrheitlichen Kapitalanteile zu halten, um nicht in diese Situation zu kommen.

  • Reklame:
  • Aber nicht bei einer Ausgliederung.


    Warum nicht?


    Die Mitgliederversammlung ist und bleibt das höchste Gremium im Verein. Somit bleibt es auch bei dem Prinzip ein Mitglied = eine Stimme.


    Des Weiteren wird hier auch über ausgegliederte Abteilungen, an denen der Verein(und somit auch die Mitglieder/Mitgliedsversammlung) die Stimmmehrheit hat diskutiert und entschieden.