Abmahnung wegen Streaming

  • Hallo!!


    ich schaue mir selten spiele/filme im internet an... da wir in keinen kostenpflichtigen protalene angemeldet sind nun habe ich ne abmahnung bekommen obwohl keiner von uns in letzer zeit irgendwas gestreamt hat.

    hab mich daraufhin informieren wollen und habe hier https://www.urheberrecht.de/st…Abmahnung-wegen-Streaming gelesen, dass in abmahnungen ein konkreter name einer person stehen muss - in diesem fall jetzt 'nur' der familienname ist das trotzdem gültig?? zudem werden gerichtliche maßnahmen angedroht.

    Kann ne abnahnung nach nem jahr oderso kommen oder könnte es sich um einen betrug handeln?

  • Hi.


    Steht doch alles in Deinem Link. Streams anschauen ist nicht illegal. Viele Leute lassen sich einschüchtern, durch dubiose Forderungen und bezahlen. In Deutschland darf jeder von jedem Geld forden. Wer bezahlt ist selber Schuld.


    Wegschmeißen, und gut is...



    Eisern.

  • abmahnungen und inkasso funktionieren halt gut, weil viele ohne hinterfragen und/oder gegenwehr bezahlen.


    vor einiger zeit kaum z.b. die abzocke für supermarktparkplätze auf. wer gezahlt hat - selber schuld.

    das gleiche im prinzip mit online-versicherungsverträgen und telefongebühren.


    sich gründlich und rechtzeitig informieren ist in solchen fällen immer empfehlenswert.


    EISERN

    Nach 20 Jahren sage ich dem Unionforum "Lebewohl". Ein Ort, wo sich manisch auskotzende Hater alle anderen Diskussionen überlagern, die sich auch nicht zu schade sind, mit Stasi-Methoden gegen Leute vorzugehen, die eine andere Meinung haben, ist nicht (mehr) mein Ort.

  • Ruhe bewahren und auf jeden Fall nichts zahlen. Du wirst im fall dessen, dass da was dran ist den ordentlichen Rechtsweg einhalten.


    Das Stream schauen ist noch immer rechtliche Grauzone und was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt :) .


    Folgendes kannst du machen:

    1. Antworte einfach dass du dich nicht außergerichtlich einigen wirst.

    2. Übergib es einem Anwalt.


    Wenn du 1. machst. Auf jeden Fall nachweisbar sein, dass du geantwortet hast. Problematisch wirds, wenn du nicht antwortest.

  • Blödsinn. Wegschmeißen und gut ist. Mir hat mal ne Zeit lang eine RA geschrieben (Monika Mumm). Die wollte Kohle haben für irgendwas. Nie geantwortet in Ihrem letzten Brief stand dann bitte bitte melden Sie sich. Und seitdem nie wieder was gehört. Nicht antworten die wollen nur wissen ob deine Daten stimmen. Aber grundsätzlich sind die meisten Leute ängstlich und antworten.

  • Reklame:
  • Ich würde 2. vorziehen, weil ein Anwalt ggf. die Antwort so formuliert, dass sie rechtssicher ist.

  • Mit dem Ausgangspost wird dir hier sowieso niemand wirklich helfen können.

    Kommt halt auch drauf an was / wann / wo / wie und um was es in der Abmahnung überhaupt geht.


    Man kann nicht immer pauschal von Grauzone sprechen. Gibt und gab immer schon genug peer2peer-Player auf Streamingseiten.

  • Ich empfehle dir, zunächst mal nach der Abmahnfirma zu googeln Oftmals erledigt sich dann sowohl eine Antwort als auch der Gang zum Anwalt Es ist ja bekannt, dass da etliche Schlawiner auf gut Glück unterwegs sind, die jedes Mal jubeln, wenn wieder ein ängstlicher gezahlt hat.

  • nun habe ich ne abmahnung bekommen obwohl keiner von uns in letzer zeit irgendwas gestreamt hat.

    ist das von nem anwalt? üblichwerweise muß benannt werden, was konkret vorgeworfen wird...

    ansonsten mal bewertungen von dem anwalt googeln

  • Blödsinn. Wegschmeißen und gut ist. Mir hat mal ne Zeit lang eine RA geschrieben (Monika Mumm). Die wollte Kohle haben für irgendwas. Nie geantwortet in Ihrem letzten Brief stand dann bitte bitte melden Sie sich. Und seitdem nie wieder was gehört. Nicht antworten die wollen nur wissen ob deine Daten stimmen. Aber grundsätzlich sind die meisten Leute ängstlich und antworten.

    Ich gehe davon aus, dass es eine Rechtsanwaltskanzlei ist und die natürlich den Rechtsweg einhalten.

    Ich habe selbst schon vorm Richter wegen Urheberrechtverletzung gesessen.

    Allerdings war bei mir erst das Schreiben des zuständigen Gerichts da. Das ist natürlich nen anderer Fall.

    Da bist du natürlich Rechtssicher und dass das Schreiben einer Kanzlei dann auch seine Berechtigung hätte.


    Normalfall bei Urheberrechtsverletztung ist:


    1. Schritt: Klage bei einem Gericht, und das ist jetzt wichtig für deinen Fall, weil:


    Die IP nur über den Provider aufgelöst werden darf und dass darf eine Kanzlei nur mittels Gerichtsverfahren, weil das Gericht lediglich den Provider beauftragen darf, dass aufzulösen. Also die Kanzlei darf deine IP gar nicht zu deinem Namen auflösen, dass darf lediglich ein Gericht. Dann darf die Kanzlei auch deine Adresse bekommen.


    Das heißt die haben eigentlich schon jetzt gegen Recht verstoßen.


    Ich würde von meiner ersten Aussage zurücktreten und dich auf jeden Fall zu deinem Anwalt verweisen. Ich würde sogar mit Gegenklage drohen.

    Das mit der Antwort ist mir aus einem anderen Gerichtsverfahren hängen geblieben:

    Da war es eine verjährte Betriebskostenabrechnung und da wurde relativ schnell meine Mitwirkungspflicht hinterfragt...


    EDIT: Hab die Aussage mal gegoogelt: ich glaube mittlerweile braucht man das Gericht wegen §101 Urheberrecht nicht mehr...


    Also es war mal so, ist aber nicht mehr so... Tut mir leid für den Text und jeden der bis hier unten gelesen hat :)

  • Reklame:
  • wenn ich etwas nicht bezahlen will, dann sage ich den leuten immer das gleiche.

    die einzige chance, dass ich etwas bezahle ist, wenn sie es schaffen, dass ich von einem gericht dazu verurteilt werde.


    keine regel ohne ausnahme: mit dem finanzamt sollte man solche spielchen nicht machen.

  • Einfach mal den Kläger googeln,

    bei mir wars damals Olaf Tank,

    mit der üblichen 8€ Monatsrate also insgesammt 96€ übers Jahr haben wollte :huh:

    Bitte widerlegt mich sachlich, sonst haltet einfach die Klappe !!!:opi:

    Und nervt mich Bitte nicht mit arroganten faktenlosen Überfliegerbehauptungen :hail

  • 2. nein 1. Übergib es einem Anwalt.

    alles gesagt und nutze in Zukunft einen VPN Dienst ,oder TOR.
    Abmahnungen können bis zu 4 Jahren nach der Tat kommen.
    Also 3 Jahre plus der Rest des Jahres wann es war

  • Seit Ende Oktober gibts da auch ein neues Urteil vom BGH, wenn ich mich recht erinnere. Man hat ja ursprünglich immer gesagt, das Urheberrechtsverletzungen erst dann auftreten, wenn man P2P Programme benutzt. Filme also nicht nur runterlädt, sondern auch weiter verbreitet. Seit Mitte 2017 ist es allerdings so, dass die kurzzeitig auf dem eigenen Pc gespeicherten Daten (um den Film zu sehen) zwar nicht für eine Urheberrechtsverletzung ausreichen, aber dennoch eine unrechtmäßige Nutzung eines illegalen Streams eine "offensichtlich rechtswidrige Handlung ist". Was dabei "offensichtlich" ist, ist halt immer mal unterschiedlich. Ohne eine Festplatte voll mit neuesten Filmen einfacher zu argumentieren.


    Seit knapp 3 Wochen ist es ausserdem nicht mehr nur "offensichtlich", sondern definitiv so, dass auch einen Stream zu schauen keine Grauzone mehr ist.



    Richter gehen jetzt davon aus, dass sich Nutzer illegal verhalten, wenn sie wissen müssten das der Stream den sie gucken nicht legal ist. "Wusste ich nicht" zaehlt auch nicht mehr.


    Wie aber schon einige gesagt haben: Firmennamen googlen und mal gucken. Wenns serioes erscheint, Anwalt anrufen.

    i.d.r. sind das ~175€ + 5 oder 10 fuer jeden geguckten Film zum Beispiel.

    Hoehere Betraege sind dann Urheberrecht (also ohne irgendwelche eingerechneten gebühren) und dafuer muss man es weiter verteilen. Zum Beispiel ueber so genannte p2p Programme, die andere runterladen lassen, was man selbst auf dem PC hat.

  • Reklame: