Sollte doch - vorausgesetzt die jeweiligen RKO liegen so, wie hier behauptet wird - juristisch so aussehen:
Schalke kann seine RKO doch nur ziehen, wenn Augsburg den Spieler weiterveräußern will. Dazu müsste aber der FCA seinerseits die Rechte am Spieler halten, was offenbar nur im Falle eines Verkaufs des Spielers durch uns der Fall wäre, wobei eine deisbezügliche RKO zugunsten der Augsburger angeblich frühestens zum Sommer der Fall sein könnte. Sprich: eine S04- RKO läuft ins Leere, wenn der FCA den Spieler nicht bis zum 31.01.19 zurückerhält, was wohl nur gegen hohe Ablöse bei uns Thema wäre. Schalke hat also eigentlich zur Zeit nur eine wertlose Hülle in der Hand.
Oder übersehe ich da was?