Die Staatsanwaltschaft spricht von heimtückischen Mord. Der es es ja auch war, da er von hinten erstochen wurde. Also muss sie ihn wenn sie ihn endlich haben auch wegen heimtückischen Mord anklagen.
Selbst wenn die Anklage auf heimtückischen Mord geht, der Verteidiger sagt dann: 1. Unter Drogeneinfluss und 2. Der Täter hatte nicht die Absicht zu Morden, er wollte ihn mit dem Messer verletzen. Und am Ende wird er wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, Strafmildernd noch der Drogeneinfluss. Kommt er nicht Mal auf die Hälfte der Strafe die die Staatsanwaltschaft verlangen wird.
Willkommen im "Rechtsstaat" Deutschland. Richtig dumm wird's, wenn er 'nen Entzug machen will. Auch das wird Strafmildernd gewertet. So ist es nunmal in unserer völlig verblödeten Rechtssprechung. Da sitzt der Hartz 4 Empfänger, der 3mal schwarz gefahren ist vermutlich länger als der Messerstecherpisser.