Sinnlos, nicht nachvollziehbar - und hoffentlich bald aufgeklärt

  • und trotzdem gehört auch die Diskussion über das Strafmaß in unserer Demokratie dazu...


    das davon niemand lebendig wird wissen alle, und muss nich jeden zweiten beitrag wiederholt werden...


    und ich bin da auch auf der Schiene von Sonny,


    jedem Menschen sollte und wird in unserem Staat die Möglichkeit einer zweiten chance eingeräumt, ansonsten können wir auch wieder gleich hinrichten lassen, und auch diese zweite chance war ein harter Kampf bis sie da war.


    für die umsetzung kann ich nichts, aber eine zweite chance ist eine feine Sache, selbst nach 15 Jahren, was, wenn man bedenkt, dass dein Leben zwischen 20 und 50 stattfindet, die Hälfte ist, wenn man zwischen 20 und 65 rechnet zumindest ein Drittel.


    das macht das geschehene nicht gut, ist aber eine zweite chance

  • Verstehe nicht, dass hier Leute dem

    Täter eine zweite Chance wünschen.

    Ich nenne das "noch eine Chance".


    Der Kerl hatte diverse Vorstrafen mit

    teilweise starker Gewalteinwirkung.

    Damit hat er klar gezeigt, dass er nicht

    bereit ist anderen Menschen ihre

    Unversehrtheit zu gewährleisten, und

    dass das immer wieder Gewähren von

    neuen Chancen ein tödlicher Fehler

    war.

  • 15 Jahre Knast für ein Menschenleben ausllöschen und das mit Absicht findest du fair, ich nicht!:nixweiss:

    Ich darf mal ganz vorsichtig darauf hinweisen, daß das Urteil Lebenslänglich lautete und nicht 15 Jahre. Und das für eine Tat, wo ich als Laie und Unbeteiligter mich - bei aller Wut - sehr schwer tue, eine Tötungsabsicht zweifelsfrei zu erkennen. Hier muss ich dem Gericht vertrauen, sowie den Ermittlungsorganen.

    In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich", die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.10.07.2019 mdr.de

  • Wollt Ihr einen verarschen?
    2. Chance geben?

    Wofür?

    Warum?

    Dass er noch einen ermorden kann?

    Der Typ auf dem Friedhof das Opfer sozusagen hat auch KEINE 2. Chance.

    Der Mörder hat Glück das wir sowas nicht nach China ausliefern, wo Verurteilte eine 2. Chance bekommen, gut nicht direkt aber Leber, Niere Herz etc. schon.

    Liebe gutmenschen (mit Absicht kleingeschrieben) würdet Ihr dem Mörder auch eine 2. Chance geben, wen das Opfer Euer Kind, Frau oder Ehemann, Eltern etc. wäre?

    Gut Frau und Ehemann, Schwiegereltern ziehe ich zurück.

    Und dann noch eine Frage - warum muss die Allgemeinheit mit Steuergeld solche Menschen füttern? Selbstversorgung durch die Angehörigen wie, wenn Deine Oma Opa Kind ins Pflegeheim kommen und Du auch zahlen musst würde ich sagen.

  • Ich würde mal darauf tippen, dass der Verteidiger in Berufung geht. Er bzw. der Täter kann durch eine Berufung mehr gewinnen als verlieren.

    Und der Rechtsverdreher macht auch mehr Kasse. Berufung nur wenn der Mörder es sich leisten kann und nicht die Allgemeinheit den Rechtsverdreher zahlen muß

  • Reklame:
  • Es gibt ein Film da muß ein weißer Mann nur in Unterhose in New York im schwarzen Ghetto ein Schild hochhalten, "Neger sind Scheiße" Jetzt stellst Du Dich am Kotti hin mit einem Schild Araber , Muslime ... und wartest bis ein Messerstecher kommt. Der will sicherlich nur das Schild entfernen.

    Heutzutage braucht ein Mann in Berlin (in jeder Stadtin Deutschland ) kein Messer und wenn er eins hat und nutzt ist es halt Mord. Er hätte ja auch "nur mit der Faust" totschlagen können dann wäre es Körperverletzung mit Todesfolgen macht ein paar Jahre weniger.

  • Heutzutage braucht ein Mann in Berlin (in jeder Stadtin Deutschland ) kein Messer und wenn er eins hat und nutzt ist es halt Mord.

    Wichtig ist wieder irgendein Nonsens zu behaupten. In einem Rechtsstaat erfolgt die Beurteilung eines Tathergangs nicht nach moralischen Aspekten, sondern nach Gesetzen. Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord wären bei einem Messerangriff zu erwähnen. Letzterer ist anhand von 3 Mordmerkmalen definiert, lässt sich nicht mindestens eins dieser Merkmale nachweisen, ist es de facto nach unserer Rechtssprechung auch kein Mord. Man kann "froh" darüber sein, dass die Ermittler den Tathergang so rekonstruiert haben, dass mindestens ein Mordmerkmal nachgewiesen werden konnte und es demnach zur härtesten Strafe unseres Rechtssystems gekommen ist.


    Wörter wie "fair" oder "gerecht" finde ich in solchen Zusammenhängen immer etwas falsch am Platz, da keine Strafe derartige Geschehen rückgängig machen kann. Vielleicht ist es "gerechter", dass lebenslang auch lebenslang ist und nicht nur 15 Jahre, vielleicht ist es "gerechter" gleiches mit gleichem zu vergelten. Mag jeder für sich selbst beurteilen. Eine Diskussion darüber ist nicht nur nutzlos sondern auch Fehl am Platz.

  • In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich", die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.10.07.2019 mdr.de

    Das ist nicht ganz richtig. Das Gericht kann noch die "besondere Schwere der Schuld" feststellen. Dann sitzt er die vollen 25 Jahre ab und kann nicht vorher entlassen werden. Hier bin ich aber bei Sonny. Das wäre zu viel. Ich bin auch eher bei "billigend in Kauf genommen" als bei der "unbedingten Tötungsabsicht".

  • Der hier gelegentlich vorgebrachte Gedanke "wie hättest du reagiert, wenn Angehörige von dir betroffen gewesen wären" offenbart ein für mich sehr merkwürdiges Rechtsverständnis. Wird Recht gesprochen, dann sollten die Kriterien dafür so objektiv wie möglich sein. Urteile und Strafmaß sollen eben gerade nicht von persönlichen Emotionen abhängen. Passiert trotzdem manchmal. Auch Richter sind (natürlich) nicht unfehlbar. Ich sehe darin aber keinen Grund, Selbstjustiz, wie im Falle Bachmeier, zu tolerieren oder gar gut zu heißen.

    Zwischen Gründung und DAX-Aufnahme von Wirecard lagen fast 20 Jahre. In die Gegenrichtung ging es schneller. Binnen zwei Jahren wurden 200 Mrd. € wieder komplett auf Null gesetzt.

  • Reklame: