Alles anzeigenAlles anzeigen„Soweit nicht anders angegeben; entspricht das Quittungsdatum dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.“
So steht es auf der übermittelten Kaufquittung.
Quittungsdatum ist der 04.09.2020. Also ist das auch das Datum der Leistungserbringung ( es ist ja nichts anderes angegeben).
Daher ist der Corona-Umsatzsteuersatz von 16% anzusetzen.
Ich denke, da kommt bald noch eine korrigierte Quittung ...
Ich denke die Quittung wird nicht korrigiert. Datum der Leistungserbringung einer Dauerkarte dürfte weder das Übersenden der Quittung noch der Dauerkarte selbst sein. Der Verein erbringt die Leistung mit dem Zugang / Durchführung der Heimspiele. Ergo erst in der Zukunft... Und wie gesagt im Steuerrecht zählt dabei das Ende also praktisch 2021. Demzufolge bleibt es beim normalen Steuersatz von 19%.
PS: Ich arbeite bei einem Steuerberater.
Vielen Dank für die klare Erklärung!👍