Alles anzeigenAber dann müsste es ja offiziell verboten sein, mit einem Foto ins Stadion zu gehen. Solange das erlaubt ist, darf einem eigentlich auch der Zugang zum Block nicht verwehrt werden.
Oder gibt es direkt ein offizielles Verbot, mit einem Foto den Block zu betreten?
Stadionordnung §4 (1):
Zitat(1) Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
Zur Überprüfung auf Verlangen kann sicher auch gezählt werden, das Original (in dem Fall also in der App) vorzeigen zu können.
Also Verbot nein, aber Überprüfung am Block liegt im rechtmäßigen Ermessen der Ordner.
Eundeutiger wäre es natürlich, wenn man "seine original Eintrittskarte..." schreiben würde - damit gäbe es keinen Spielraum mehr.