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was mich noch interessieren würde, ist ob man nicht die (noch nicht gestellte) frage der stadionnamensänderung per satzung ausschließt bzw. dafür einen antrag stellt. und weiterhin würde ich es als wichtig empfinden, dass zumindest zum schreckthema "umzug des gästeblocks auf die waldseite" definitive aussagen von der vereinsführung "forciert" werden bzw. das thema auf die tagesordnung kommt. kann jedes mitglied einen antrag auf einen tagesordnungspunkt stellen?
§ 15 Einberufung
- Die
ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr
statt. Sie wird vom Präsidium unter Einhaltung einer Frist von zwei
Wochen durch schriftliche Einzeleinladung unter Angabe einer
Tagesordnung, die die Gegenstände der beabsichtigten Beschlußfassung
bezeichnet, einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung gilt
als dem Mitglied zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mit- glied dem
Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. - Jedes
stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer
Mitgliederversammlung beim Präsidium schriftlich eine Ergänzung der
Tagesordnung beantragen sowie Anträge stellen. - Vor
Eintritt in die Tagesordnung hat der Versammlungsleiter die Anträge auf
Ergänzung der Tages- ordnung sowie die sonstigen Anträge
bekanntzugeben. Über diese Anträge beschließt die Versammlung.
Dringlichkeitsanträge können auf Mitgliederversammlungen nur zugelassen
werden, wenn die Mitglieder- versammlung dieses mit Stimmenmehrheit von
zwei Dritteln beschließt. Anträge auf Satzungsänderung können nicht im
Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden. - Anträge
auf Satzungsänderung müssen mit dem Wortlaut der vorgeschlagenen
Satzungsänderung mit der Tagesordnung bekanntgegeben werden.