Also um die Sucherei für einige abzukürzen, die relevanten Auszüge sind § 7 und § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, sowie § 42 und § 44 der Satzung des DFB.
Wie @Sonny schon sagt, was ins Auge fällt sind ständige Formulierungen von Strafen in einer Höhe bis 50.000 € z.B, oder einer Strafe von 12.000 € - 150.000 €, oder von 10.000 € - 100.000 €( ) usw., usw.. Nach welchen Maßstäben innerhalb dieser doch nicht ganz unerheblichen finanziellen Spielräume bemessen wird, dazu wird man vergeblich nachlesen.
Übrigens habe ich jetzt auch keinen Passus gefunden der explizit auf den Gebrauch von Pyrotechnik verweist. Klar die Verantwortlichkeit des Vereins für seine Zuschauer wird zwar festgestellt. Wie bei diesem Vergehen, und vor allem auch wieder in diesem speziellen Falle, nach welchen Maßstäben, gestraft und kassiert wird - auch dazu nichts.
Also um Transparenz in diese Dinge zu bringen, um nachvollziehbar zu machen, warum der DFB letztendlich dieses oder jenes Vergehen mit einer ganz bestimmten finanziellen Strafe belegt, dazu taugt weder Verordnung noch Satzung.