Die BaFin sagt...[/quote]
"Um dem Anleger Gelegenheit zu geben, sich über die angebotenen Anlagen und deren Emittenten zu informieren, muss der Prospekt mindestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden. Der Prospekt darf jedoch erst veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung zuvor von der BaFin gestattet wurde." (Quelle , Unterstreichung von mir)
Also alles "ganz normal"
auf Blatt 2 des Zeichnungsscheines steht : "
Der Wertpapierprospekt zu diesem öffentlichen Angebot ist unter , ab Beginn der Zeichnungsfrist, einseh- und abrufbar sowie
kostenlos in Papierform in der Geschäftsstelle der Gesellschaft, An der Wuhlheide 263 in 12555 Berlin erhältlich. Des Weiteren liegen in der Geschäftsstelle die Satzung der
Gesellschaft sowie die geprüften, nach HGB aufgestellten Jahresabschlüsse der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG, ehemals „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebsgesellschaft
mbH & Co. KG, zum 30.06.2009, 30.06.2010, 30.06.2011 nebst Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme aus."
und weiter:
"Ich erkläre, dass ich die vorstehenden Informationen, insbesondere den Hinweis zu dem seitens der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt, zur Kenntnis genommen habe."
und jetzt Du !!!!???
Eisern Union