Passt hier zwar nur bedingt rein, ich stell die Frage trotzdem mal. Ist es mittlerweile zwingend vorgeschrieben bei Auswärtsspielen im sogenannten Auswärtstrikot aufzulaufen obwohl die Farben der Heimmannschaft andere als die eigenen Vereinsfarben sind?
Nö.
Ich kanns mir eigentlich auch nicht vorstellen, mich interessiert es aber schon aus dem Grund weil sich die Bezeichnung geändert hat. Früher gabs ein Ausweichtrikot, heute ein Auswärtstrikot.
Diese Bezeichnungen werden nur umgangssprachlich verwendet. Die DFL spricht in ihrem Regelwerk von Haupt- und Ersatzspielkleidung:
Auszug aus Anhang IV zur Lizenzordnung:
"Jährlich bis spätestens zum 30. Juni muss der Club unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke der DFL jeweils ein Exemplar sämtlicher für die folgende Spielzeit bestimmten Haupt- und Ersatzspielkleidungen für Spieler und Torhüter (jeweils bestehend aus Trikot, Hose und Stutzen) in der finalen Gestaltung und vollständig beflockt zur Zulassung vorlegen (§ 7 LO). Die Zulassung einer zweiten und dritten Ersatzspielkleidung ist möglich, für die Torhüter kann auch eine vierte Ersatzspielkleidung zugelassen werden."
"Die Haupt- und Ersatzspielkleidungen für Spieler müssen sich im Erscheinungsbild klar voneinander und von den Farben der Haupt- und Ersatzspielkleidungen des Torhüters unterscheiden und einen deutlichen Kontrast zueinander bilden, so dass sie in einem Spiel von zwei gegnerischen Mannschaften getragen werden könnten. Die Mannschaft kann eine Mischung aus Haupt- und Ersatzspielkleidung (Trikot, Hose und Stutzen) tragen, um einen erkennbaren Kontrast zur gegnerischen Mannschaft herzustellen."