Wenn die Aufzeichnungen es bestätigen, das es eine Fehlentscheidung ist und dazu noch so ne Aussagen getätigt werden, müsste der Verband die Strafe zurückziehen und den anderen Übeltäter, für Unsportlichkeit sperren oder wenigstens ne Geldstrafe aufbrummen.
Schon mal das Regelwerk dazu gelesen? Offensichtlich nicht.
Klaro, kenn ich besser als du denkst, denn mit nem bestimmten Trainerschein, auch wenn abgelaufen, brauchte man einen Schirilehrgang! Aber sowas kannst nicht verstehen. Hauptsache dem Typen eib reinwürgen, egal wie.
Meine Zeilen sind ein Hinweis darauf, daß diese Regelung (Tatsachenentscheidung) überdacht werden sollte!