die Frage war, ob der Erst(ver)käufer belangt werden kann (bzw. wird) wenn danach mit seinem Ticket Missbrauch getrieben wird?
Und die Antwort darauf ist Nein.
Klar, aber Mailkontakte zu überprüfen, erfordert Ermittlungsaufwand. Beim Erstkäufer wäre das evtl. auf freiwilliger Basis möglich, aber beim nächsten in der Kette dürfte diese Freiwilligkeit an Grenzen stoßen.
Sowas zu verlangen ist doch sowieso nicht rechtens. Und wer soll das auch machen, der Verein ist doch kein Kriminalinstitut, der da evtl. gefakte E-Mails überprüft.
Denke am besten ist (wenn man rausgekriegt hat wessen Ticket das war) einmal verwarnen und in Wiederholungsfall gibt es paar Jahre keine Karten mehr.