• "1. Fußballclub Union Berlin e. V.", um genau zu sein. So steht es nämlich in der Satzung. :opi: :D


    Ja, OK, OK!
    (Ick dachte, ICK bin hier der Korinthenkacker...)


    Wobei die Satzung (zumindest der zurzeit vorliegende Entwurf) ja kein Maßstab für richtige Schreibweise der uns heiligen (resp. uns heilig sein sollenden) Begriffe ist, wie wir gerad festgestellt haben.


    PS: Schreibt denn das Satzungskommissionsmitglied (was der User frboe ja wohl ist, wenn ich´s richtig mitbekommen habe) auch fleißig mit, was hier so an kleinen und großen Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen (denke da z.B. auch an die weiter oben vorkommende Bemerkung aus Exiler-Kreisen) angesprochen wird?

  • Naja, weiter unten steht schon auch noch ...in der an der "Alten Försterei" unter dem Namen "Motor" oder "TSC" Fußball gespielt wurde.
    (Nur zur Erinnerung: Unser Stadionname lautet: >Stadion An der Alten Försterei<)


    Ist zwar vielleicht n bisschen korinthenkackrig, aber unseren Stadionnamen schreiben schon so viele (Oberflächlinge) falsch, müssen wir´s da auch noch selber tun...? - Aber wie gesagt: Vielleicht seh ich das ja zu eng.



    Nur mal so...in den Zeiten in denen unter dem "Motor" oder "TSC" Fußball an der "Alten Försterei" gespielt wurde und schon gar nicht 1920 trug die Sportanlage den albernen "Stadionnamen" Stadion An der Alten Försterei.

    Nach der Roten Karte hätte er auf jedenfall umstellen müssen aber ne, lässt weiter schön ruhig 3-5-2 spielen.

  • Ich fände es auch sehr gut wenn es eine Möglichkeit geben würde, mit der Exiler Ihre Stimme auf der MV nutzen könnten, z. B. in Form einer Briefwahl. Ich fahre 300 Kilometer bis Berlin, dass nimmt man für Spiele gerne in Kauf, geht aber halt auch nicht ständig.


    Dass Einladungen und Unterlagen auch per E-Mail verschickt werden sollen begrüße ich sehr, so hätte man sich jetzt schon sehr viele Briefe und Papier sparen können.


    Mit der Beitragserhöhung habe ich persönlich keine Probleme, da der Verein das Geld ja vernünftig einsetzt. Ich kann mir aber, wie schon viele hier geschrieben haben, durchaus vorstellen, dass die Erhöhung einigen Leuten Bauchschmerzen bereiten wird.

  • Ich fände es auch sehr gut wenn es eine Möglichkeit geben würde, mit der Exiler Ihre Stimme auf der MV nutzen könnten, z. B. in Form einer Briefwahl. Ich fahre 300 Kilometer bis Berlin, dass nimmt man für Spiele gerne in Kauf, geht aber halt auch nicht ständig.


    Dass Einladungen und Unterlagen auch per E-Mail verschickt werden sollen begrüße ich sehr, so hätte man sich jetzt schon sehr viele Briefe und Papier sparen können.


    Mit der Beitragserhöhung habe ich persönlich keine Probleme, da der Verein das Geld ja vernünftig einsetzt. Ich kann mir aber, wie schon viele hier geschrieben haben, durchaus vorstellen, dass die Erhöhung einigen Leuten Bauchschmerzen bereiten wird.


    bei der stimmabgabe für exiler geht es mir ähnlich - nur, dass es bei mir ca. 600 Kilometer sind :S . Heute hatte ich im briefkasten die einladung zur aktionärs-haupversammlung. da wurden die faxvorlagen zur möglichkeit der bevollmächtigung eines vertreters gleich mitgeschickt. Fand ich gut! geht sowas auch bei der MV? bzw. warum eigentlich nicht?
    Nachtrag: ...von mir aus auch gerne per elektronischer vorlage, damit unser verein nich soviel papier verschicken muss.

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  • bei der stimmabgabe für exiler geht es mir ähnlich - nur, dass es bei mir ca. 600 Kilometer sind :S . Heute hatte ich im briefkasten die einladung zur aktionärs-haupversammlung. da wurden die faxvorlagen zur möglichkeit der bevollmächtigung eines vertreters gleich mitgeschickt. Fand ich gut! geht sowas auch bei der MV? bzw. warum eigentlich nicht?
    Nachtrag: ...von mir aus auch gerne per elektronischer vorlage, damit unser verein nich soviel papier verschicken muss.

    Ja auf elektronischem Wege wäre natürlich die beste Lösung, für den Verein und die Exiler.

  • Als Möglichkeit für verhinderte Mitglieder (z.B. Exiler) könnte man das Briefwahlrecht (wie bei Bundestagswahl) einführen - d.h. zu Anträgen die bis zur Einladung feststehen gibt es die Möglichkeit schriftlich abzustimmen. Wer per Briefwahl teilnimmt, "verliert" jedoch für die Mitgliedsversammlung dann sein Stimmrecht


    Alterntiv wäre es nachdenkenswert ob man eine Abstimmung per Internet parallel zur Mitgliederversammlung einführt. Das heißt Antrag und Begründung ist per Internet live verfolgbar und der Exiler kann mitabstimmen. Die erste Variante halte ihch jedoch für die bessere, da nicht jeder Internet hat. auch ist diese Methode bewährt und anerkannt seit Jahrzehnten


    Von den Kosten würde die erste Variante nicht sehr viel teuerer sein - die Einladungen werden sowieso verschickt und zwei Blätter mehr (Stimmzettel selbst und Zettel für Identitätsprüfung) dürften das Porto auch nicht in die Höhe treiben. Das Porto trägt der Briefwähler für die Rücksendung dann selbst

  • zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge - wäre eine Erhöhung des Beitrags für mich ein Austrittsgrund trotz Zwiebellederportmonaie? Nein, da sich diese Erhöhung im Rahmen hält (siehe Inflationsberechnung einige Seiten vorher). Auch glaube ich nicht, dass die Mannschaft in den teuersten Hotels der Gaststädte übernachtet oder die Mitgliedsbeiträge verprasst werden - so wie mancher anscheinend glaubt. Das es nicht billige Absteigen sind dürfte nicht nur Luxusgründe, sondern auch rein pragmatische Gründe haben - so dürften Hotels in den unteren Preisklassen nicht die Infrastruktur haben, die eine Mannschaft für eine gute Vorbereitung auf einen Spieltag benötigt


    Zur Korinthenkackerei der vorherigen Seite - die abkürzung lautet 1.FC Union Berlin und nicht 1.FK Union Berlin :P

  • glaube es wurde hier bereits erwähnt... ich vermute, dass diese erhöhung die mehrausgaben für den jugendbereich mittelfristig decken soll. diese konnten kontinuierlich und unter großem beifall gesteigert werden.

  • Hallo in die Runde,


    ich habe mich zum Thema Umlagen in einem Verein versucht schlau zu machen und folgenden interessante Artikel gefunden.


    => Quelle:


    "Umlagen sind Sonderbeiträge, die die Mitglieder statt oder neben den periodischen Beiträgen leisten. Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Vereine Umlagen erheben dürfen, beschäftigt sich in einem aktuellen Urteil der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 24.09.2007, II ZR 91/06).


    Bereits nach bisheriger Rechtsprechung dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn die Satzung dafür eine Grundlage liefert. Sie muss also wie bei Mitgliedsbeiträgen festlegen, dass sie erhoben werden können. Diese Rechtauffassung spezifiziert der BGH nun:


    Die Verpflichtung, eine Umlage zu leisten, ist nur dann wirksam, wenn sie eine Obergrenze enthält. Eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende Umlagepflicht muss bei einem Idealverein nicht nur eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen, sondern es muss auch ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (Berechnungsverfahren). Die mit der Mitgliedschaft verbundenen finanziellen Lasten müssen sich in im Voraus wenigstens ungefähr abschätzbaren Grenzen halten.


    Ausnahmefällen kann eine Umlage auch ohne Bestimmung einer Obergrenze in der Vereinssatzung wirksam beschlossen werden, wenn sie für den Fortbestand des Vereins unverzichtbar und dem einzelnen Mitglied zumutbar ist. Für zumutbar hält der BGH im vorliegenden Fall eine Umlage in Höhe des sechsfachen Mitgliedsbeitrags.
    An eine solche Sonderumlage sind aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Mitgliedschaftsrecht hohe Anforderungen zu stellen. Nur wenn sich angesichts der Alternativen, den Verein aufzulösen oder ihn unter einem einmaligen Vermögensopfer fortzuführen, die Mehrheit der Vereinsmitglieder für den Fortbestand des Vereins entscheidet, kann auch dem einzelnen Vereinsmitglied ausnahmsweise eine in der Satzung nicht vorgesehene Umlagelast zugemutet werden, sofern es sich nicht mit Rücksicht auf den gefassten Beschluss zum Austritt aus dem Verein entschließt.
    Das Vereinsmitglied, dem eine in der Satzung nicht vorgesehene Umlagelast aufgebürdet wird, kann aus dem Verein austreten. Die Pflicht zur Zahlung der Umlage entfällt dann. Der Austritt muss jedoch in angemessenem zeitlichen Zusammenhang mit dem Wirksamwerden des Beschlusses über die Sonderumlage erklärt werden. "


    Aus meiner Sicht eine klare Aussage zum Thema Umlagen und manche sich stellende Fragen zum Thema werden beantwortet.


    Icke66

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  • Eisern Erstmal
    Neben meiner Hausstromerhöhung jetzt die Preiserhöhung für meine Wärmepumpe(Heizung) von 16% bekommen.Sind dann mal locker 330 Euro im Jahr. Man kann glaube ich fast wieder zu Montagsdemos aufrufen (was ich denen so alles mit meinen Strompreis bezahlen soll). Es werden dann wohl doch Privatinteressen auf der Strecke bleiben.
    Trotzdem Eisern

  • Eisern Erstmal
    Neben meiner Hausstromerhöhung jetzt die Preiserhöhung für meine Wärmepumpe(Heizung) von 16% bekommen.Sind dann mal locker 330 Euro im Jahr. Man kann glaube ich fast wieder zu Montagsdemos aufrufen (was ich denen so alles mit meinen Strompreis bezahlen soll). Es werden dann wohl doch Privatinteressen auf der Strecke bleiben.
    Trotzdem Eisern



    Die Demos sind schon gelaufen, das waren die Antiatomkraftdemos. Das Volk will es so, nimm es hin.
    E.U.Wassermann

    Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.

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  • Sorry, aber das Zitat ist tagfrisch vom wassermann. Ehre, wem Ehre gebühret!


    (Ich hätte den Spruch auch ein kleinbisschen umgestellt, aber das führt jetzt zu weit ...)

  • So. Hab den Entwurf nun auch endlich durchgearbeitet und finde ihn im Gorßen und Ganzen recht gelungen.
    Gestrafft, dort wo es möglich war. Erweitert, dort wo es nötig war.


    Dennoch benötige ich zu einzelnen Punkte noch weitere Erläuterungen.
    Diese werden mir heute Abend sicherlich gegeben werden können.
    Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussionssrunde.


    Eisern Union!


    P.S.: Ich bin der mit den vielen Fragen.

    Stolze Fans und laute Gesänge, Stadionbauer jede Menge, Vollbier und auch Stehplatzränge, bis nach Abpfiff Unterstützung von der Menge... Ja wo gibts das schon? Bei Union!

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