Mitgliederversammlung

  • ...finde diesen "Zusatz" besonders wichtig - ist er doch endlich (!!!) zumindest auch (!!!) ein Fingerzeig in die so oft verharmloste andere Richtung. Heutzutage notwendiger denn je...


    ...ja, genau - wer auf einem auge blind ist, kann nicht räumlich sehen...!!! ;)


    ..und so, wie die beantragte änderung lautet, reiten wir als verein dann auf der welle der politischen korrektheit in richtung politisch korrektem (gender) mainstream mit - denn daß diese formulierungen eben nicht politisch neutral sind, darüber brauchen wir uns ja wohl nicht zu streiten...! :P


    ...was passiert eigentlich mit ner abgestimmten satzung, die sich in sich wiederspricht - kann ich dann als mitglied oder mitgliederIn dagegen was machen...? :rolleyes:

  • Reklame:
  • Satzung Alemannia Aachen (Auszug, 11/2008)


    ...
    § 2 Zweck und Aufgaben


    (1) Zweck des Vereins ist die Pflege des Sportes mit allen damit unmittelbar und mittelbar in Zusammenhang stehenden Aufgaben.
    (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


    (3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


    (4) Der Verein ist berechtigt, zur Durchführung seiner Aufgaben haupt- oder nebenamtlich beschäftigte Kräfte einzustellen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    (5) Der Verein kann sich an Gesellschaften beteiligen, deren Zwecke die Unterhaltung einer Fußballmannschaft und/oder die sportbezogene Vermarktung sind, soweit sichergestellt ist, dass durch diese Beteiligung die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht berührt wird.
    ...



    Satzung SV Werder Bremen (Auszug, 03.11.2003)


    § 2 Zweck des Vereins


    1.Der Zweck des Vereins ist die Pflege des Sports.
    2.Sein besonderes Augenmerk legt der Verein auf die körperliche und geistige Bildung seiner Jugendmitglieder. Der Verein ist politisch und religiös streng neutral und steht in allen seinen Belangen auf demokratischer Grundlage. Alle Vereinsämter können ehrenamtlich oder hauptamtlich, gegen Aufwandsentschädigung und/oder Vergütung wahrgenommen werden.
    3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    4.Der Verein unterhält je eine Fußball-, Handball-, Leichtathletik-, Schachsport-, Tischtennis- und Turnspiele-/Gymnastikabteilung.
    5. Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat.



    FC Schalke 04 (Auszug, 07/2007)
    ...
    § 2 Zweck und Aufgabe des Vereins


    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51-68 der Abgabenordnung. Er erstrebt die körperliche, geistige und charakterliche Bildung seiner Mitglieder - vornehmlich der Jugend - durch planmäßige Pflege der Leibesübungen. Er macht sich zur Aufgabe, Fußball, Basketball, Handball, Leichtathletik und Tischtennis unter diesem Gesichtspunkt zu fördern, wobei die Belange des Fußballs grundsätzlich vorrangig sind. Politische und weltanschauliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden. Die soziale Integration ausländischer Mitbürger soll gefördert werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein kann zur Sicherstellung des Spielbetriebes Sportstätten erwerben und betreiben oder sich an Gesellschaften beteiligen, deren Zweck auf den Erwerb, die Errichtung oder den Betrieb von Veranstaltungsstätten gerichtet ist. Das Vermögen des Vereins dient ausschließlich dem in Abs. 1 festgelegten Zweck. Ansammlung und Verwendung von Vermögen zu anderen Zwecken ist untersagt.


    Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten können lediglich Zuschüsse an Übungsleiter oder sonst aktive Mitglieder gezahlt werden. Diese unterliegen jedoch den Amateur-Bestimmungen der übergeordneten Sportverbände. Es ist nicht zulässig, Personen durch Ausgaben zu begünstigen, die dem Zweck des Vereins fremd oder unverhältnismäßig hoch sind
    ...



    Hamburger SV (Auszug, 27.01.2008)


    § 2 Vereinszweck
    ...
    1. Zweck des Vereins ist die Pflege des Sports mit allen damit unmittelbar und mittelbar in Zusammenhang stehenden Aufgaben. Weltanschauliche, konfessionelle und politische Ziele und Zwecke dürfen nicht verfolgt werden.
    2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt seinen Zweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
    ...




    Anmerkung: Ebenfalls keinerlei Aussagen finden sich in der Satzung von Alemannia Achen zu Stichworten wie Weltanschauung, Religion, Politik, Humanismus, Demokratie, Ausländern, Diskriminierungen, Radikalen, sexueller Orientierung, Herkunft, sozialen Schichten etc. etc. etc. ;)


    EISERN UNION
    Frank Börner

  • J.D.Coke:
    Diskriminierung ist eine Benachteiligung ohne Grund. Union will nun in gewisser Weise Leute "benachteiligen" (beispielsweise dadurch, Unterlassung einzufordern), die z.B. nazistische oder rassistische Symbolik in unserem Stadion verbreiten wollen würden. Wäre das etwa kein solcher berechtigter Grund?


    Das Diskriminierung nur eine Benachteiligung ohne Grund ist, mag deine Eigeninterpretation sein. Diskriminierung ist eine unterschiedliche Behandlung oder Herabsetzung von Menschen, Gruppen oder Individuen. Das nazistische oder rassistische Symbole in unserem Stadion nichts zu suchen haben, versteht sich von selbst. Da sollten wir weiterhin wachsam sein. Aber dafür benötigen wir keine Satzungsänderung. Union ist ein Fußballverein und keine politische Organisation. Den Rest regelt unsere Stadionordnung. Deshalb werde ich gegen diesen Antrag stimmen.


    EISERN!


  • Das Diskriminierung nur eine Benachteiligung ohne Grund ist, mag deine Eigeninterpretation sein. Diskriminierung ist eine unterschiedliche Behandlung oder Herabsetzung von Menschen, Gruppen oder Individuen. Das nazistische oder rassistische Symbole in unserem Stadion nichts zu suchen haben, versteht sich von selbst. Da sollten wir weiterhin wachsam sein. Aber dafür benötigen wir keine Satzungsänderung. Union ist ein Fußballverein und keine politische Organisation. Den Rest regelt unsere Stadionordnung. Deshalb werde ich gegen diesen Antrag stimmen.


    EISERN!

    Wir auch !
    Es ist Zeit, Farbe zu bekennen.

  • Reklame:
  • Sehr kluge Gedankengänge, ich tendiere zur Variante C. Der Wortlaut "Umbenennung der Spielstätte des Vereins" erscheint mir jedoch etwas schwammig. Das Präsidium sollte durch die Mitgliederversammlung beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Name für das "Stadion An der Alten Försterei" nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung geändert werden darf. Somit hält sich der Verein (und somit auch wir) durch eine bei Bedarf einberufene AMV eine Hintertür offen. Denn das Thema "Stadionname" ist eine sehr schwerwiegende Thematik und könnte auch mal existenzielle Bedeutung für unseren Verein haben.

  • Ist schon interessant, dass ausgerechnet die Leute, die in den letzten Jahren immer besonders aktiv waren, wenn es darum ging politisch unkorrekte Vorkommnisse bei Union zu leugnen oder herunter zu spielen, jetzt gegen diese Satzungsänderung stimmen wollen. Und das hier auch dringend öffentlich kundtun müssen.

  • Ich habe mir die Frage gestellt was passiert wenn die Anträge zur Satzungsänderung beschlossen werden.


    Antrag 3 (Versammlungsleitung der MV)
    dann verstößt der Verein nicht mehr so wie in den letzten Jahren gegen seine eigene Satzung, weil C.A. die MV leitet


    Antrag 2 (Mindeslaufzeit der Mitgliedschaft + Kündigungsfristen)
    dann gibt es nicht mehr die Spassvögel, die sich nach 3 Monaten es wieder anders überlegen und aus dem Verein austreten, der Mitarbeiter der Geschäftsstelle fürs Mitgliederwesen wird entlastet.


    Antrag 1 (in Anfangsposting von UnionerDirk ausführlich zitiert)
    dann handelt der Verein nach demokratischen und humanistischen Grundwerten und tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen sowie diskriminierenden Bestrebungen entgegen.


    Da haben wir ja nochmal Glück gehabt, dass die Medien nichts davon mitbekommen haben, das es bisher nicht so war.
    Ich gehe auch schon ein paar Tage zu Union und bin seit etlichen Jahren Mitglied und ich habe auch nichts davon gemerkt das sich der Verein bisher antidemokratischen und antihumanistischen Grundwerten verpflichtet gefühlt hat. Weiterhin ist mir das Tollerieren von rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen und diskriminierenden Bestrebungen bisher so nicht bewußt gewesen.
    Wir haben ja echt Glück gehabt noch im DFB zu sein, denn die Herren in Frankfurt haben auch nichts gemerkt.

  • Reklame:
  • Das wird spannend werden ...


    ...... ob sich das hier zu beobachtende Kräfteverhältnis bei uns im Forum zu den zu Antrag 1 geführten Diskussionen dann auch bei der Abstimmung bei der MV wiederspiegelt. Ich hoffe, daß wir es dann immer noch lustig finden.
    Ick bin jedenfalls :dafuer: denn : Rassismus :abgelehnt:

  • ich finde es mehr als schwach, wie so mancher hier argumentiert, warum er nicht für den Antrag 1 stimmt. Die MV kann dann nicht nur interessant werden sondern auch ganz schön peinlich, wenn ganz Berlin am nächsten Tag in der Zeitung lesen kann, dass sich die Mitglieder des 1.FC Union Berlin gegen eine Satzungsänderung ausgesprochen haben, in der es darum ging sich klar gegen Rassismus zu positionieren.


    Rassismus hat nichts mit Politik zu tun - AUFWACHEN LEUTE!!!!!
    Rassismus ist eine Lebenseinstellung die ganz klar falsch ist.


    Eisern


    Hudson

  • Das Diskriminierung nur eine Benachteiligung ohne Grund ist, mag deine Eigeninterpretation sein. Diskriminierung ist eine unterschiedliche Behandlung oder Herabsetzung von Menschen, Gruppen oder Individuen....

    Das wurde hier bereits geklärt.

    .... Das nazistische oder rassistische Symbole in unserem Stadion nichts zu suchen haben, versteht sich von selbst. Da sollten wir weiterhin wachsam sein....

    Das wäre streng genommen aber nicht neutral. Außerdem war das nur ein Beispiel, das "z. B." habe ich in meinem Beitrag deshalb extra fett unterstrichen - hast Du beim Zitat, ich weiß nicht warum, wieder editiert.

    .... Aber dafür benötigen wir keine Satzungsänderung. Union ist ein Fußballverein und keine politische Organisation....

    Die Berufung auf Neutralität in den Diskussionen, als Union sich öffentlich gegen die Nazidemo, die direkt vor seiner Haustür stattfand, wendete, hat gezeigt, dass eine Klarstellung in der Satzung anscheinend doch notwendig ist. Weshalb soll Union dadurch zu einer politischen Organisation werden - nur, weil er die Grundwerte von Demokratie und Humanismus in seiner Satzung festhält?

    .... Den Rest regelt unsere Stadionordnung....

    Die Stadionordnung setzt die allgemeinen Grundsätze der Satzung konkret in Einzelfallregelungen um. Das Vereinsleben von Union findet aber nicht nur innerhalb der AF statt.


    Eisern
    UMM

  • Eine Positionierung gegen Rassismus kann gar nicht mit Politik verwechselt werden, es ist Politik.


    Da liegst du leider falsch ! Rassismus ist ein Sammelsurium von Theorien und Ideologien, welche mal zusammengefasst wurden um sogenannte "überlegene" und "unterlegene" menschliche "Rassen" zu definieren. Damit wuden dann pol. Begründungen für Unterdrückung, Unterpriviligierung u.s.w.

  • Reklame: