Kartenvergabe für das Heimspiel vs. Hertha BSC

  • Habe diese ganzen schei... Ebayauktionen um Längen überboten und gleich mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Keiner soll, bitte schön, 95 € für nen Stehplatz bezahlen ?( . Das können keine Unioner sein: "...ach ich kann da leider nicht..... heul...." 12 € Sofortkauf + Versand tuen es auch!
    Ihr Arsc...löscher- ich krich euch alle!


    die ausrede "ich kann da leider nicht" muesste selbst den betreffenden peinlich sein. es gibt genug unioner die auf ihren gewinn verzichtet haben um andere unioner gluecklich zu machen.

  • die ausrede "ich kann da leider nicht" muesste selbst den betreffenden peinlich sein. es gibt genug unioner die auf ihren gewinn verzichtet haben um andere unioner gluecklich zu machen.[/quote]


    Da haste recht stephan .Und ich sage Unionwolle hier nochmals danke er ist so ein echter Unioner der auf sein Profit verzichtet hat Danke nochmal. :daumen:

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  • Selten hab ich so gelacht!


    DA werden vor ein paar seiten Beiträge im minutentakt gelöscht, weil sie verweise auf Karten bei einem Auktionshaus hatten!
    Und was bekomme ich gerade rechts vom Forum von meinem Browser als "Anzeige" angeboten? Hmm die Anzeige ist von diesem Internetauktionshaus und es werden Karten von einem bestimmten Spiel diesen Freitag feil geboten! :rolleyes:


    Muß sich das Forum hier jez selbst zensieren? Beiträge löschen und nich drauf achten was man sich so an anzeigen reinhaut hmm naja
    ich denk mir meinen Teil!


    P.S. ging übrigens ab 40€ aufwärts! noch bezahlbar für leute die unbedingt hinwollen

  • Ick frag mich, was passiert, wenn man da für meinetwegen 300€ Meistbietender ist und die Bezahlung bis nach Freitag hinausverschleppt - so dass die Verkäufer drauf sitzenbleiben. Und wenn die Verkäufer einem dann an den Kragen wollen, verweist man auf die AGBs von Union, wo die Versteigerung ausgeschlossen ist.



    Vielleicht hat ja jemand Ahnung von dem Thema und kann hier ne "intuitive Rechtsberatung" geben. Das wär jedenfalls mal ne Lektion.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ick frag mich, was passiert, wenn man da für meinetwegen 300€ Meistbietender ist und die Bezahlung bis nach Freitag hinausverschleppt - so dass die Verkäufer drauf sitzenbleiben. Und wenn die Verkäufer einem dann an den Kragen wollen, verweist man auf die AGBs von Union, wo die Versteigerung ausgeschlossen ist.



    Vielleicht hat ja jemand Ahnung von dem Thema und kann hier ne "intuitive Rechtsberatung" geben. Das wär jedenfalls mal ne Lektion.

    das hab ich auch schonmal vorgeschlagen. selber trau ich´s mir nicht :S . in der gs (wo ich auch diesen vorschlag machte) sagte man mir, man würde etwas unternehmen! obs dieser weg ist - ich weiß es nicht. :nixweiss:

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  • Ick frag mich, was passiert, wenn man da für meinetwegen 300€ Meistbietender ist und die Bezahlung bis nach Freitag hinausverschleppt - so dass die Verkäufer drauf sitzenbleiben. Und wenn die Verkäufer einem dann an den Kragen wollen, verweist man auf die AGBs von Union, wo die Versteigerung ausgeschlossen ist.



    Vielleicht hat ja jemand Ahnung von dem Thema und kann hier ne "intuitive Rechtsberatung" geben. Das wär jedenfalls mal ne Lektion.


    Die Idee wäre nicht schlecht.Das Problem ist nur das du einen Kaufvertrag eingehst und der ist verbindlich(leider). :opi:

  • Naja, über die Verbindlichkeit eines solchen Kaufvertrages lässt sich trefflich streiten. Zunächst gibt es da zwei übereinstimmende Willenserklärungen - die des Anbieters und die des Bietenden.
    Aber: hier steht ja im Raume, dass ein solches Veräußern der Karten über solche Auktionshäuser nicht gestattet ist. Wenn ich erst nach meinem Zuschlag erfahre, dass dies so ist, so könnte man den unverzüglichen Weg der Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen Irrtum oder Täuschung etc. gehen.
    Zum anderen ist ein privater Verkauf der Karten möglich sei, jedoch nicht zu diesen enormen Preisen, auch hier käme in Frage zu prüfen, ob dieses (vermeintliche) Rechtsgeschäft gar keines ist, sondern gegen die guten SItten = Wucher verstößt und von daher nichtig ist.
    Man müsste es nur mal drauf ankommen lassen, so als Rechtsanwalt - D.G. übernehmen Sie mal testweise! Aber ein RA wird nicht glaubhaft nachweisen können, dass er das erst im Zuge der Vertragsabwicklung erfahren hat, da müsste sich noch ein anderes Opfer finden.
    Aber was soll's, zu trocken diese Problematik - freuen wir uns einfach auf morgen und achten mal drauf, wer da so unbekannterweise in den Reihen steht und wie er sich benimmt.
    Oder aber Ihr ersteigert noch einige Karten mittels SELBSTABHOLUNG .... zum Selbstkostenpreis der Anfahrt ;-))



  • Die e-bay Werbung kannste nur bedingt beeinflussen, man gibbt ein paar Stichwörter ein und zu dem Thema werden dann verschiedene Auktionen gezeigt.
    Macht ja nun keinen Sinn das Stichwort Union rauszunehemen nur damit och ja keine Ticket-Auktion angezeigt wird oder ? ;)
    Man könnte och Gießkanne eintragen, dann siehste eben solche Auktionen.

    :schal:


    Dieser Beitrag wurde bereits 23 mal editiert, zuletzt von »anno85« (Heute, 23:23)

  • ruecktritt vom kauf, waere wohl nur dann problemlos moeglich - wenn es um ermaessigte karten geht und dies nicht gesagt wird. da hier der verkaeufer eine wichtige produkteigenschaft verschweigt. hier koennte der kauefer damit argumentieren, dass er die bedeutung der ermaessigung erst nach abschluss der auktion erfahren hat, und ihm so die karten als ehrlichen menschen (da nicht ermaessigt berechtigt) nichts nuetzen wuerden. bei einer normalen karten hat der kaeufer ein verbindlichen kaufangebot abgegeben - ein ruecktritt waere nur bei einem gewerblichen anbieter (d.h. er hat mehr als 10 zeitlich unterschiedliche auktionen/jahr bzw die karten mit gewinnabziehlungsabsicht gekauft) moeglich. hier greifen die normalen kundenrechte - die grenze mit den 10auktionen hab ich mal von den finanzaemtern uebernohmen


    in wie weit der verkauf von karten ueber ebay zu verbieten ist, laesst sich streiten. bei mitgliedern laesst sich jedoch ueber die satzung vereinsintern etwas machen, da der verkauf von karten zu ueberhoehten preisen und somit die ausnutzung seiner mitgliedschaft als unehrenhaft angesehen wird. auch widersetzt er sich so den anordnungen der zustaendigen vereinsorgane (siehe satzung §9-3d und §11-3c). die anrdnung des zustaendigen vereinsorgans bzw der vereinsfuehrung lautet - "es werden keine karten bei ebay oder einem anderen auktionshaus verkauft". in der neuen satzung koennte man ein solchens verhalten auch explizit nennen als ausschlussgrund


    soweit meine relativ zuverlaessige intuition

  • eine anfechtung ist etwas ganz anderes als ein rücktritt, der wäre kaum durchsetzbar, anfechtungen schon
    als käufer und als verläufer akzeptiere ich die agbs sowohl von ebay als auch die von union
    beide sehen einen solchen verkauf nicht vor, in diesem fall m.e. nach unabhängig von ermäßigungen, denn sie wurden an bestimmte bedingungen für den erwerb geknüpft - eine wichtige eigenschaft und einschränkung
    kommerziell wird die weitergabe durch internetplattformen, es sei denn, dass man bei 15% prozent drüber stoppt,
    alles drüber ist gewinnorientiert und ggf. dem bgb entsprechend gegen die guten sitten

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