Frage: Wenn ich jetzt meinen Mitgliedsbeitrag für die Saison 2013/14 zu den Preisen in der aktuellen Satzung bezahle und die Erhöhung der Beiträge bei der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen wird, kann Union rückwirkend die Differenz einfordern?
Beispiel: Ich zahle beim nächsten Heimspiel meine 96 Euro Mitgliedsbeitrag für die Saison 2013/14. Nehmen wir an, die nächste ordentliche Mitgliederversammlung wäre im Frühjahr 2013, auf der dann die Erhöhung beschlossen wird. Kann dann Union die Differenz von mir einfordern?