Ist doch eigentlich ganz einfach: Antrag auf Satzungsänderung stellen. Dann gibt es zumindest (zeitnah ) eine Entscheidung …
Mitgliederversammlung
-
-
Ich belle ähm bitte nochmals um Nennung des entsprechenden Gesetzes-Paragraphen, da ich keinen solchen finden kann.
https://www.gesetze-im-interne…JNR001950896BJNE006103140
insbesondere in https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html: nichts dazu.
-
Ach ja war das so oder spielst du dich hier eher nur als Erklärer auf?
Dann zitiere ich hier aus dem“Deutschen Ehrenamt „:
Mit entsprechender Satzungsregelung kann eine Mitgliederversammlung auch virtuell durchgeführt werden.
Für die Jahre 2020/21 entfällt hierfür lt.Gesetz zur Absicherung der COV 19 Pandemie die Notwendigkeit einer Satzungsregelung.
Zitat Ende.
Ich finde es eine Frechheit was du hier in den Raum stellst.
Ich bin übrigens immer noch beim Thema, du scheinbar nur beim polemisieren.
Ich finde es keine Frechheit von Der Geist von Kienbaum! Er sucht seit Längerem nach Alternativen und hinterfragt Vorgänge im Verein. Sicherlich wird der Nachdruck von einigen als Penetranz empfunden, weil es nicht gewünscht ist.
Ich empfinde es als Frechheit, wie Du hier regelmäßig User angehst, die nicht Deine Meinung teilen.Ach ja dann liest du scheinbar nur bei mir genau, er ist mich angegangen und hat seine Antwort erhalten.
Übrigens es ist keine Meinung somdern deutsches Vereinsrecht !
Ich habe das belegt und von einem weiteren user wurde das auch noch verlinkt.
Was willst du denn also von mir? Soll ich das das Vereinsrecht negieren oder empfindest du das als Freechheit weil ich hier mit Fakten kommen und nicht mit Aktionärshauptversammlungen aus dem Aktienrecht.
Hier ist was los.
Mehrfach schrieb ich von Satzungsänderungen, wer irgendetwas wünscht, davon allerdings schrieb ich nie, das entspringt nur deiner Phantasie.
-
Ist doch eigentlich ganz einfach: Antrag auf Satzungsänderung stellen. Dann gibt es zumindest (zeitnah ) eine Entscheidung …
"Eigentlich"... trifft es.
Der Satzungsausschuss - immerhin 11 Personen - konstituierte sich am 10.06.2021. Seine Aufgabe ist u.a. "die Satzung des Vereins stetig zu überprüfen und im Rahmen eigener Satzungsänderungsanträge an die Mitgliederversammlung weiterzuentwickeln."
11 Personen haben in fast anderthalb Jahren nichts eigenes auf die Beine gestellt, was die Satzung weiterentwickelt; Stichwort z.B. Online-MV. Bislang ist der Ausschuss nur dadurch sichtbar gewesen, dass er alle Anträge von Leuten, die nicht dem Präsidium nahestehen, abgebügelt hat.
Stolze Leistung: 11 Personen, 16 Monate, 0 Weiterentwicklung.
-
Übrigens es ist keine Meinung somdern deutsches Vereinsrecht !
Ich habe das belegt und von einem weiteren user wurde das auch noch verlinkt.
Bitte den Paragraph verlinken, nicht Kommentare von Dritten.
-
Reklame:
-
Schon mal mit besoffene diskutiert nurma_so ?
Schonmal hier ein brauchbares Gegenargument zu meiner Forderung gelesen
Ich nicht und das ist eben ein
"Ham wa schon imma so gemacht und wir dürfen nix ändern" Rentnerforum
aber da wir arbeitenden Frühaufsteher oder Exiler eh nicht da sind kann Union sich ha weiter so durchmogeln und ihr unterstützt das
Die Partei, die Partei . . .
Geil dich nicht hier auf, sondern stell Anträge beim Verein, aber bitte nicht so, wie du hier argumentiert, das stößt auf taube Ohren.
Was ist dein Problem, ob Montag, Mittwoch oder sonst wann, du kommst aus Berlin, kannst hingehen und deine Probleme ansprechen, oder gehst du etwa nach dem Sandmännchen ins Bett, weil du ja der einzige bist, so denkst du jedenfalls, der früh raus muss. Mir kommt es so vor, als wenn du die MV als Anlass nehmen willst, dich zu besaufen und da passt der Freitag natürlich, Samstag ist ja frei.
Übrigens, auch als Exiler könnte ich zb hin, auch wenn es schwieriger ist, keine Frage, doch wundert dich das nicht, das sich kaum einer von außerhalb über den Montag aufregt?
Und noch was, von wegen die Partei und so- geh doch einfach mal hin zur MV und ich würde wetten das du dein Mund nicht aufmachen tust, wenn es um irgendetwas geht, was dir nicht passt. Warum? Weil, da schauen definitiv zu viele zu und man könnte dann unangenehme antworten in der Öffentlichkeit zurück bekommen.
Hier im Forum, von zu Hause lässt sich schön meckern, was ein alles nicht so passt.
46 000 Mitglieder unter einem Hut zu bekommen und allen Recht zu tun, das schafft keiner, schreibt ein Frühaufsteher und Exiler!!!
Sorry an all die anderen, ich weiß, habs trotzdem getan, bitte nicht steinigen
-
Ich belle ähm bitte nochmals um Nennung des entsprechenden Gesetzes-Paragraphen, da ich keinen solchen finden kann.
https://www.gesetze-im-interne…JNR001950896BJNE006103140
insbesondere in https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html: nichts dazu.
Na dann wirst du vielleicht im Vereinsrecht fündig , in Verbindung mit GG Art.9 Abs.1, in Verbindung mit deiner Verlinkung vom BGB §21-79.
In unserer Satzung des 1. FC Union Berlin vom 14.02.2013 ist man von Präsenzsitzungen ausgegangen, weil es Hybrid damals noch gar nicht gab.
Das nennt man übrigens Gewohnheitsrecht, es ist dabei niemals von einem Umkehrschluß die Rede , sonst würde das Vereinsrecht nämlich keine Satzungsänderungen vorschlagen.
Und jetzt kommts, selbstverständlich hast duz recht wenn die Satzungskommission dahingehend nicht arbeitet.
dann helfen nur Anträge auf einer ordentlichen MV.
Meine Rede.
-
Auch im GG https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html nichts von Präsenzpflicht.
-
Du hast etwas zu 2020/21 geschrieben; ich habe darauf hingewiesen, dass wir inzwischen in 2022 leben. Die meisten von uns jedenfalls.
Welcher Paragraph in welchem deutschen Gesetz schreibt uns eine Präsenz-MV vor? Bitte einfach den oder die Paragraphen nennen.
§32 BGB - Die Notwendigkeit der Präsenz leitet sich aus dem Begriff "Versammlung" ab. Dazu auch §32 BGB (2) wie das abweichend geregelt werden kann.
-
Um mal den Wortlaut zu zitieren:
§32 (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 32 (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Ich lese da nirgends eine Präsenzpflicht.
-
Reklame:
-
Einen Paragraphen kann ich nicht verlinken, habe aber beim Stöbern im Netz zum Thema hybride Mitgliederversammlung folgendes entdeckt:
-
So, erstmal Dankeschön für eure Meinungen.
Wie schon geschrieben, habe ich mich vergangenen Freitag an den Satzungsausschuss gewandt.
Da, unabhängig von der Antwort, ein Antrag auf Satzungsänderung dieses Jahr nicht mehr eingereicht werden kann, versuche ich für das nächste Jahr einen entsprechenden Antrag zu formulieren, in der Hoffnung dass ab 2024 die MV in hybrider Form durchgeführt werden kann.
Was mich noch interessieren würde, warum und welche Bedenken es gibt, den Online-Teilnehmern kein Stimmrecht zu geben? -
Um mal den Wortlaut zu zitieren:
§32 (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 32 (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Ich lese da nirgends eine Präsenzpflicht.
? "Die Notwendigkeit der Präsenz leitet sich aus dem Begriff "Versammlung" ab." Somit nicht klar ?
-
Um mal den Wortlaut zu zitieren:
§32 (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 32 (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Ich lese da nirgends eine Präsenzpflicht.
Eine...
..."Versammlung" ist nun mal eben das sich in Präsenz Versammeln von Menschen. Zumindest war das so, als das so aufgeschrieben wurde. Eine "Weiterentwicklung" wird ganz sicher erfolgen, weil ja alles, was Zeitgeist ist, irgendwann zur Realität werden muss - zumindest für zu viele Leute, so dass du dir da keine Sorge machen musst, höchstens vielleicht über das Tempo.
-
Siehe auch AG Königstein Az. 27 C 955/07 - eine Telefonkonferenz ersetzt keine Mitgliederversammlung...
-
Reklame:
-
Du nimmst jetzt ernsthaft das Urteil eines Amtsgerichtes - unterste Instanz und mal losgelöst, ob dieser Fall überhaupt mit unserem vergleichbar ist - als Beweis für das Vorliegen eines Gesetzestextes?
Offenbar wissen ganz viele hier, was im Gesetz steht - aber offenbar kann es niemand wirklich mit Link belegen.
-
Ich bin dann raus. Die Frage, ob unsere MV ausschließlich in Präsenz erfolgen kann, ist für mich persönlich auch gar nicht so wichtig, solange es viele andere und großteils deutlich gravierendere Fragen und Themen zur MV gibt.
Schönen Feiertag euch allen.
-
Einen Paragraphen kann ich nicht verlinken, habe aber beim Stöbern im Netz zum Thema hybride Mitgliederversammlung folgendes entdeckt:
-
Du nimmst jetzt ernsthaft das Urteil eines Amtsgerichtes - unterste Instanz und mal losgelöst, ob dieser Fall überhaupt mit unserem vergleichbar ist - als Beweis für das Vorliegen eines Gesetzestextes?
Offenbar wissen ganz viele hier, was im Gesetz steht - aber offenbar kann es niemand wirklich mit Link belegen.
Nein, den Bezug zum Gesetzestext hast du vorher schon erhalten. Mein Jurist hat mir erklärt was ich geschrieben habe. Kann man jetzt glauben oder nicht...ich finde es jedenfalls plausibel - kannst dich ja auch mal beraten lassen.
Ich hätte die MV auch lieber online...
-
Ich bewundere ehrlich deine Beweglichkeit aber die ist nicht allen aus was für Gründen auch immer gegeben.
Wir bewegen uns was Mitgliederzahlen und sicher auch was Herkunft der Mitglieder angeht in eine Richtung wo es nur ein faires Angebot geben kann und das heißt für mich Hybrid MV.
Ich bin mir sicher das von Vereinsseite aus hier mitgelesen wird und in den entsprechenden Gremien dann auch geprüft abgewogen und darüber befunden wird.
Eiserne Grüße
Genau deshalb bin ich für eine Präsenzveranstaltungen.
Ich glaube nämlich nicht das die Mehrheit dieser vielen neuen Mitglieder ein gesteigertes Interesse an Vereinsleben hat.
Das ist es aber übrigens was Union ausmacht.
Ein gesteigertes Interesse im Internet zu schlaubergern haben offensichtlich viele.
Daher sollten wir uns auf unsere Kernkompetenzbeschränken und nicht jeden Höherschnellerweitertrend mitmachen.
Wieviele interessierte Mitglieder es gibt sieht man ja an der Entwicklung der Teilnehmerzahlen.
Für die wirklich interessierten auswärtigen Mitglieder die definitiv niemals nich kommen könnensollte die Hürde mMn dann doch etwas höher sein als die sogenannte hybride MV.
-
Reklame: