Norbert Düwel

  • Düwel wird sicher Co oder Scout beim Europameister, das würde passen

    "Zwei, drei Jahre Köpenick, zwei, drei Jahre Union und du bist ein besserer Mensch."

    Harald Layenberger.


    das Wissen ist überall in der Welt man muß sich nur dafür öffnen


    Achtung bin Berliner, schreibe nich nach Duden.

  • Mr. Fish:
    Union hat Weiterzahlung bis 6/16 geboten, Düwel hatte Vertrag bis 6/17, also ein Jahr.


    Ist ja nun auch egal um wieviel es geht, wir sind uns einig das es zuviel ist ;)

    5.2:11


    2:1-09-2014


    27.05.2019


    Ich spreche fließend ironisch und das mit sarkastischem Akzent.


    Bitte nicht knuddeln, ich habe Liebkose-Intoleranz



  • @micha774
    Ne sorry, kann ich nicht so stehen lassen x)
    Weiterzahlung seitens Union bis 6/16? Wo hast du das her? In der offiziellen Mitteilung steht was anderes

    Zitat

    Vertraglich vereinbart war hingegen eine Abfindung in Höhe von 80.000 Euro im Falle der hier erfolgten ordentlichen Kündigung durch den Verein. Dieser Abfindungszahlungspflicht ist der Verein bereits nachgekommen.
    "Die Möglichkeit einer vorzeitigen Trennung ist von uns bereits vor Vertragsunterzeichnung diskutiert worden. Die vereinbarte Regelung haben wir schriftlich fixiert[...]


    Außerdem pocht Düwel auf die Gültigkeit seines Vertrags und dementsprechend auf eine komplette Auszahlung bis 6/17 -> also zwei Jahre

    Zitat

    Norbert Düwel beharrt auf Gültigkeit seines Arbeitsvertrages und fordert mindestens 450.000 Euro vom 1. FC Union Berlin für eine Auflösung seines Vertrages.


    Wobei ich gerade über das Wörtchen "mindestens" gestolpert bin. Das impliziert, dass das Monatsgehalt doch höher sein könnte.

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  • @micha774
    Ne sorry, kann ich nicht so stehen lassen x)
    Weiterzahlung seitens Union bis 6/16? Wo hast du das her? In der offiziellen Mitteilung steht was anderes



    Zitat:
    "Bei diesem Schlichtungstermin bot Union Düwel auch eine Lohnfortzahlung inklusive aller Prämien bis zum Juni 2016 an, geschätzt 200.000 Euro..."

    5.2:11


    2:1-09-2014


    27.05.2019


    Ich spreche fließend ironisch und das mit sarkastischem Akzent.


    Bitte nicht knuddeln, ich habe Liebkose-Intoleranz



  • @micha774
    Ah okay, den Artikel kannte ich zwar tatsächlich nichts, ändert aber nichts an den Zahlen. Und wenn du nur einen Satz weiterliest, dann weißt du auch weshalb:

    Zitat

    Bei diesem Schlichtungstermin bot Union Düwel auch eine Lohnfortzahlung inklusive aller Prämien bis zum Juni 2016 an, geschätzt 200.000 Euro. Düwel lehnte ab, er will 450.000 Euro, weil sein Vertrag bis zum Juni 2017 lief. Der Trainer bekam also im Monat zwischen 20.000 und 25.000 Euro. Dieses Geld möchte er komplett bekommen.

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  • Dirk Zingler ist Geschäftsführer eines Unternehmens (SBB) mit Millionenumsätzen. Da wird sicher auch eine Rechtsanwaltskanzlei bei Verträgen, ob im Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht, an seiner Seite stehen. Da sollte es doch auch möglich sein, Arbeitsverträge im sportlichen Bereich dahingehend prüfen zu lassen, ob sie im Streitfall vor dem Arbeitsgericht standhalten. Wenn dies der Fall ist, entstehen Situationen wie die mit ND erst gar nicht.

  • Da gibt es rein arbeitsrechtlich gar nicht so viele gravierende Unterschiede zwischen einem Sport-Profivertrag und dem normalen Malocher-AV. Wie schon richtig festgestellt, kann ein befristeter Arbeitsvertrag nur ordentlich gekündigt werden, wenn a) eine solche Kündigungsmöglichkeit vertraglich fixiert wurde und b) ein Kündigungsgrund vorliegt. Spätestens beim zweiten Erfordernis wird es regelmäßig richtig finster für Profi-Vereine, es sei denn, der Trainer ist bspw. gesundheitlich zur Vertragserfüllung nicht in der Lage (so wie etwa LGK in Düsseldorf). Also besteht in aller Regel ein Anspruch des Trainers/Spielers auf vollständige Bezahlung für die gesamte Laufzeit.


    Diese Gehaltsansprüche kalkulieren die Vereine VOR Unterschrift selbstredend ein, alles andere wäre .............(!) nicht vorstellbar in meinem Verein. Da muss sich der Betroffene bei einem (angeblichen) Monatsgehalt von 20.000 EUR für die nächsten knapp zwei Jahre auch nicht mit einer Einmalzahlung iHv 80.000 EUR zufrieden geben. Dass das auch unser Verein so sieht, erkennt man daran, dass man das Vergleichsangebot gleich mal eben um 200.000 EUR erhöht. Geradezu verzweifelt faselt man dann noch etwas von einer Abmahnung und "weiteren Vorfällen", um die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite wenigstens ein bisschen anzuheben.


    Professionell wäre es gewesen, einen realistischen Betrag (mMn irgendwo zwischen 2/3 und 3/4 der Gehaltsansprüche) anzubieten, die Sache einvernehmlich und geräuschlos zu beenden und für die Zukunft daraus zu lernen.


    Dass ich mir als Mitglied, aber auch als Fan wünschen würde, man hätte sich auch deutlich niedriger einigen können, steht auf einem (sehr subjektiv gefärbten) anderen Blatt.

  • Dirk Zingler ist Geschäftsführer eines Unternehmens (SBB) mit Millionenumsätzen. Da wird sicher auch eine Rechtsanwaltskanzlei bei Verträgen, ob im Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht, an seiner Seite stehen. Da sollte es doch auch möglich sein, Arbeitsverträge im sportlichen Bereich dahingehend prüfen zu lassen, ob sie im Streitfall vor dem Arbeitsgericht standhalten. Wenn dies der Fall ist, entstehen Situationen wie die mit ND erst gar nicht.


    Warum? Union benötigt ja auch keinen Sportdirektor?

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  • igelmania 1969 hat es schon gut zusammengefaßt, der Trainervertrag ist im Fußballgeschäft (fast) immer ein befristeter Vertrag. Aus diesem kommt man als Verein nur , wenn man einen wichtigen Grund hat. Ansonsten droht Fristablauf.
    Alle Vereine haben dieses Problem, manche lösen es geräuscharm (aber kostenintensiv) , manche gehen vor das Arbeitsgericht.
    Aus dieser Misere kommen nur ganz große Vereine mit einen anderen Finanzvolumen meistens ungeschoren raus.
    Augen auf bei Vertragsverlängerung !
    E.U.Wassermann

    Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.

  • Wobei, wassermännchen, sich sofort die Frage aufdrängt, wie die family eigentlich eine (hoffentlich noch in ferner Zukunft liegende) Scheidung von Hofi regeln wollen würde. AH hat doch, wenn ich nicht recht irre, einen unbefristeten Vertrag, oder?

  • Darf er doch, jedenfalls wenn es nach mir ginge. Bei einem Renteneintritt in etwa 20 Jahren aber halte ich die These für nicht zu gewagt, dass er vorher noch aus dieser Funktion ausscheiden könnte.


    Da ist dann der "Versorgungsposten", wie ihn Wassermann angedacht hat, eine logische Option.

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