Wird die Abfindung vom letzten Arbeitgeber nicht dagegen gerechnet
Nein, erst bei Hartz IV muß er sich "nackig" machen und dann wird angerechnet sollte nach Schuldenabbau noch was da sein. Bei der Arbeitslosenversicherung hat er ja eingezahlt und Ansprüche erworben.
E.U.Wassermann