Wer dennoch Fußballfans per se als gewalttätig darstellt, erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Verleumdung und gehört aus dem öffentlichen Dienst entfernt.
Eisern Union!
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Leider ist das bei Herrn Wendt nicht ganz so einfach, formuliert er seine Ergüsse doch in dieser Hinsicht ganz geschickt:
„In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.“
„Die Situation ist unerträglich! Wir müssen Vereine, die Stadionverbote nicht konsequent umsetzen, vor leeren Rängen spielen lassen und wir müssen Wiederholungstäter mit elektronischen Fußfesseln und lebenslangen Stadionverboten sanktionieren.“
"Der DFB muss sich fragen, ob es nicht auch Aktionismus ohne Sinn gibt, wenn Geld für Bastelstuben von Ultra-Fans ausgegeben wird.“