Alles anzeigenEher erstaunlich das einige seit Jahren/Jahrzehnten zum Fußball gehen und sich über fehlende Grundrechte in diesem Fall aufregen. Das weil sie a) entweder AGBs bei Kartenkäufen nicht lesen, wo meist dabei steht das man als Gastfan nichts in diversen Bereichen (zufällig wollen wir aber genau in die Bereiche, weil es keinen Gästeblock geben wird) zu suchen hat und man sich vorenthält jmd nicht rein zu lassen. Mit Kauf der Karte stimmst du den AGBs übrigens zu, also wenn eine Verletzung deiner Grundrechte vorliegen würde hättest du diese beim Kartenkauf freiwillig abgetreten, regst dich aber danach auf das du diese Rechte nicht mehr hast. Und b) Hausrecht offenbar kein Grundrecht zu sein scheint. Obwohl ich in Deutschland nicht mal die Pullermannzei in meine Wohnung lassen muss, wenn ich das nicht will. Höchstens die haben 'nen Durchsuchungsbeschluss. Aber für die Klärung irgendwelcher Sachverhalte fragen die nicht umsonst ob sie rein kommen dürfen, du musst dem nicht zustimmen. Aber klar, der Fußballfan hat gefälligst mehr Rechte zu haben als die Pullermannzei, vorallem wenn er endlich mal in's Ausland fährt und seinen Verein international sehen will.
Lieber User veritas,
ich werde versuchen, die von mir als unangemessen herablassende und spöttische Haltung mir gegenüber zu ignorieren und versuche es gern noch einmal auf der Sachebene.
"Eher erstaunlich das einige seit Jahren/Jahrzehnten zum Fußball gehen und sich über fehlende Grundrechte in diesem Fall aufregen."
Das ist nicht zutreffend, falls du mich persönlich damit meinst. Über die Ungleichbehandlung von diversen Sachverhalten im Fußballumfeld habe ich mich nicht nur in diesem Forum, sondern auch in Persona und live in den letzten Jahr(zehnt)en mehrfach ausgesprochen. In bestimmten Fällen äußere ich mich auch in diesem Forum dazu, und dieses Urteil und der damit einhergehende Ärger über die Dummheit einiger die dazu geführt hat, war der Anlass.
"Das weil sie a) entweder AGBs bei Kartenkäufen nicht lesen, wo meist dabei steht das man als Gastfan nichts in diversen Bereichen (zufällig wollen wir aber genau in die Bereiche, weil es keinen Gästeblock geben wird) zu suchen hat und man sich vorenthält jmd nicht rein zu lassen. "
Das ist nicht zutreffend. Ob ich eine Karte für das Spiel habe, war auch nicht Thema. Die "AGB" von rusg.com habe ich mir in diesem Fall bereits vor längerer Zeit durchgelesen. Mit einem Kartenkauf würde ich übrigens auch nicht gegen diese AGB verstoßen haben. Der Punkt ist aber: Auch AGB können gegen Grundrechte verstoßen. Ich kann mir gern als Laden eine AGB geben, wo eine bestimmte Gruppe von Menschen per se ausgeschlossen werden, z.B "Mäntel dürfen nur von Dänen gekauft werden" oder "Frauen haben keinen Zutritt". Der Grundrechtsverstoß bleibt unbenommen, nur dass im Fußballkontext es sich eingebürgert hat, diese Verstöße zu akzeptieren. Dass ich es persönlich nachvollziehbar finde, dass gestern bspw. die Abenteuerfraktion aus Marseille und deren Pendants aus Frankfurt nicht unbedingt im selben Block "koexistieren" sollten, steht dabei außer Frage. Dass aber z.B. das UEFA-Urteil, das über die AGB des direkten Kartenverkäufers deutlich hinausgeht, ein pauschalisierendes und damit diskriminierendes Urteil auch gegen den dummen naiven kleinen Mozzer ist, der nicht in Malmö war und trotzdem sooooo gern mal mit seinem kuscheligen kleinen Familienverein ins kapitalistische Ausland fahren möchte, bleibt bestehen.
"Und b) Hausrecht offenbar kein Grundrecht zu sein scheint."
Hausrecht ist rein faktisch kein Grundrecht, sondern nur wenn es auf deine private Wohnung bezogen ist (§13 Grundgesetz). Ich habe definitiv kein Recht, Zugang zu deiner Wohnung zu fordern, und falls du das aus meinen Zeilen über Eintrittskarten zu einem Fußballspiel herausgelesen hast, tut mir das leid.
Das gewerbliche "Hausrecht" ist etwas anderes - und da kommt es wieder auf das Zusammenspiel mit anderen Normen an. Die höchste Diebstahlrateweltweit gibt es z.B. im Senegal. Also könnte ja das KaDeWe sagen, als Hausrecht und zur Gefahrenabwehr sind Menschen, die im Senegal leben, Senegalesen und -innen und Menschen die schon mal im Senegal waren, vom Zutritt zu ihrem Haus ausgeschlossen. Ich bin sehr gespannt, ob diese Argumentation, die der der UEFA nicht unähnlich ist, vor Gericht Bestand hätte.
"Mit Kauf der Karte stimmst du den AGBs übrigens zu, also wenn eine Verletzung deiner Grundrechte vorliegen würde hättest du diese beim Kartenkauf freiwillig abgetreten "
Das ist nicht wahr. Wenn die AGB widerrechtlich sind, ist das das Problem des Verkäufers und die widerrechtliche Klausel des AGB wird unwirksam, der Vertrag bleibt bestehen. Die deutsche Rechtsnorm dazu findet man im BGB §306 Abs. 1, mutmaßlich gibt es sowas auch EU-weit, ich glaube mich an sowas bezüglich Flugreisen erinnern zu können.
"Obwohl ich in Deutschland nicht mal die Pullermannzei in meine Wohnung lassen muss, wenn ich das nicht will. Höchstens"
Der Vergleich ist nicht zielführend. Die Polizei hat, ob man das gut oder schlecht findet, ein Gewaltmonopol, das sie bei gerichtlicher Legitimation oder besonderen Ausnahmelagen (!) auch gegen deinen erklärten Willen durchsetzen kann und muss. Im geschilderten Fall geht es um einen zivilrechtlichen Fall, in sich dem willkürlich ein nicht dazu legitimierter Vertragspartner Rechte herausnimmt, die höchstens staatlichen Institutionen (z.B. Gefahrenabwehr) erlaubt wären. Dass du die UEFA mit der Polizei gleichsetzt, ist damit fast schon sinnvoll.
" Aber klar, der Fußballfan hat gefälligst mehr Rechte zu haben als die Pullermannzei, vorallem wenn er endlich mal in's Ausland fährt und seinen Verein international sehen will."
Siehe oben. Das habe ich nicht behauptet , man könnte fast schon sagen im Gegenteil. Der Vergleich, und dein Argument ist nicht tragfähig.
Es verwundert mich auch sehr, dass deinerseits die Praxis der UEFA/DFL/DFB etc. für inzwischen völlig normal gesehen wird. Dass du dich darüber mokierst, dass für einige Unioner, wieder mal, Planungen kaputt gemacht werden aufgrund 1) der Taten von Menschen im Fußballumfeld und 2) dem rechtlich nicht haltbaren Umgang mit Fußballfans, finde ich sehr befremdlich, aber sei dir gegönnt.
Eisern!
Unser Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Das selbe wäre vor einem zivilen Gericht so: stimmst du dem Urteil zu, egal wie unrechtmäßig du verurteilt wirst, egal wie sehr die Strafe überzogen oder ähnliches ist, ist es rechtskräftig. Hast du ein Problem damit gehst du in Berufung.
Hat der Verein nicht getan. Und das ist eben der Punkt. Meine Meinung spielt da keine Rolle mehr. Natürlich finde ich diverse Strafen beschissen, allen voran Kollektivstrafen. Aber wenn der Verein dem Urteil zustimmt muss ich mich eben mit den Gegebenheiten auseinander setzen. Alles andere kommt eben einem bockigen Kind gleich.
Mich hinstellen und sagen: das, das und das ist rechtlich anfechtbar bringt mir eben auch nichts. Man kann sich ja gern hinstellen und sagen die AGB verstoßen gegen Grundrechte, rein lassen dich die Belgier deshalb trotzdem nicht. Du kannst auch dagegen vorgehen, aber das dauert eben so lange bis das Spiel lange vorbei ist.
Finde es eben smarter mich auf eine Situation einzustellen und Schlupflöcher zu suchen anstatt ewig darüber zu philosophieren was denn jetzt rechtens ist und was nicht.
Urteil kam, wurde vom Verein angenommen - da liegt wenn dann der Fehler, das man als Verein nicht dagegen vorgeht. Ansonsten wie gesagt muss ich mit der Situation leben und mir eben 'nen Kopf machen.