Bei "schwerwiegenden Gründen" bekommt man in der freien Wirtschaft die fristlose Kündigung und nicht eine Freistellung und die Fortzahlung des laufenden Vertrages.
Sollte ein Verein aber jetzt Interesse an Keller haben, wird Ablöse verlangt. Eine Kündigung scheitert meistens vor dem Arbeitsgericht...