Dass HSV-Walter ihn jetzt als "herzensgut" charakterisiert kann ja gut sein, ist für den aktuellen Fall aber völlig unerheblich. Genauso übrigens auch die Anwendung des Jugendstrafrechtes bei Heranwachsenden. Was meines Wissens nach ursprünglich als Ausnahme gedacht war (nämlich nur, wenn der Heranwachsende massive Persönlichkeitsentwicklungsdefizite aufweist - was bei Jatta bei seinem damaligen zu vermutenden Alter von 20 Jahren im Nachhinein schwierig nachzuweisen wäre) ist heute eher die Regel.
Eine "saftige Geldstrafe" (bei einem gut dotierten Fussballprofi!) wäre jedenfalls für dieses Delikt ein schlechter Witz.